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Grundsicherungsrecht und Sozialhilfe


Grundsicherungsrecht und Sozialhilfe

Ein Beitrag aus dem Handbuch Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, 4. Auflage
4. überarbeitete Auflage

von: Britta Tammen

CHF 24.00

Verlag: Ernst Reinhardt Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 23.10.2023
ISBN/EAN: 9783497618323
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 23

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Beschreibungen

Die wesentlichen bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen außerhalb spezieller Regelungsbereiche werden auf der Grundlage des SGB II und des SGB XII erbracht. Als Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen wird Bürgergeld für Erwerbsfähige nach dem SGB II gewährt. Für nicht erwerbsfähige Personen ist die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII vorrangig; ansonsten wird Bürgergeld für nicht Erwerbsfähige nach dem SGB II erbracht, wenn die hilfebedürftige Person mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in Bedarfsgemeinschaft lebt, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wenn keine solche Bedarfsgemeinschaft gegeben ist. Die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und SGB XII setzen sich insbesondere zusammen aus dem pauschalierten Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen und den (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung; es können einmalige Bedarfe und Bedarfe für Bildung und Teilhabe hinzukommen. Unter dem Prinzip "Fördern und Fordern" werden auf der Grundlage des SGB II neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts Eingliederungsleistungen erbracht mit dem Ziel, die hilfebedürftige Person in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Das SGB XII enthält neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts eine Reihe verschiedene Leistungen für Menschen in speziellen Lebenslagen, die unterschiedliche Bedarfe abdecken.
Die wesentlichen bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen außerhalb spezieller Regelungsbereiche werden auf der Grundlage des SGB II und des SGB XII erbracht. Als Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen wird Bürgergeld für Erwerbsfähige nach dem SGB II gewährt. Für nicht erwerbsfähige Personen ist die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII vorrangig; ansonsten wird Bürgergeld für nicht Erwerbsfähige nach dem SGB II erbracht, wenn die hilfebedürftige Person mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in Bedarfsgemeinschaft lebt, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wenn keine solche Bedarfsgemeinschaft gegeben ist. Die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und SGB XII setzen sich insbesondere zusammen aus dem pauschalierten Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen und den (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung; es können einmalige Bedarfe und Bedarfe für Bildung und Teilhabe hinzukommen. Unter dem Prinzip "Fördern und Fordern" werden auf der Grundlage des SGB II neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts Eingliederungsleistungen erbracht mit dem Ziel, die hilfebedürftige Person in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Das SGB XII enthält neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts eine Reihe verschiedene Leistungen für Menschen in speziellen Lebenslagen, die unterschiedliche Bedarfe abdecken.
Tammen, Britta, Prof. Dr. jur., Jhrg. 1965; Professorin für Sozialrecht / Verwaltungsrecht und Soziale Dienste an der Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung; tammen@hs-nb.de