9Abkürzungsverzeichnis


Ø LB

=

durchschnittlicher Lagerbestand

AFA

=

Abschreibung für Anlagen

BA

=

Beschäftigungsabweichung

be

=

Betriebsergebnis/Stück

BE

=

Betriebsergebnis/Periode

BG

=

Beschäftigungsgrad

BK

=

Beschaffungskosten

BVP

=

Bar-Verkaufspreis

D

=

Dauer

db

=

Deckungsbeitrag/Stück

DB

=

Deckungsbeitrag/Periode

DF

=

Durchlaufzeitfaktor

e

=

Erlös/Stück

E

=

Umsatzerlöse /Periode

EKGKZ

=

Entwicklungs- und Konstruktionsgemeinkostenzuschlagssatz

FAZ

=

frühster Anfangszeitpunkt

FEZ

=

frühster Endzeitpunkt

FGK

=

Fertigungsgemeinkosten

FGK

=

Fertigungsgemeinkosten

FGKS

=

Fertigungsgemeinkostensatz

FGKZ

=

Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz

FK

=

Fertigungskosten

FL

=

Fertigungslöhne

FLK

=

Fertigungslohnkosten

FM

=

Fertigungsmaterial

FPZ

=

freie Pufferzeit

GA

=

Gesamtabweichnung

GP

=

Gesamtpufferzeit

HGK

=

Handelsgemeinkosten

HGKZ

=

Handelsgemeinkostenzuschlagssatz

HK

=

Herstellkosten

HKdErz

=

Herstellkosten der Erzeugung

HKdUMS

=

Herstellkosten des Umsatzes

k

=

gesamte Stückkosten

MAK

=

Maschinenkosten

MB

=

Meldebestand

MEK

=

Materialeinzelkosten

MGK

=

Material-Gemeinkosten

MGKS

=

Materialgemeinkostensatz

MGKZ

=

Materialgemeinkostenzuschlagssatz

MK

=

Materialkosten

NAP

=

Netto Angebotspreis

10PKVS

=

Palnkostenverrechunugssatz

RFGK

=

Restfertigungsgemeinkosten

RFGKZ

=

Restfertigungsgemeinkostenzuschlagssatz bei Anwendung der Maschinenkostenverrechnung (Maschinenumsatz)

SB

=

Sicherheitsbestand/eiserner Bestand

SEKF

=

Sondereinzelkosten der Fertigung

SEKV

=

Sondereinzelkosten des Vertriebs

SEZ

=

spätester Endzeitpunkt

SK

=

Selbstkosten

VA

=

Verbrauchsabweichung

verr. PK

=

Verrechnete Plankosten

VTGK

=

Vertriebsgemeinkosten

VTGKS

=

Vertriebsgemeinkostensatz

VtGKZ

=

Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz

VVGKZ

=

Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatz

VWGK

=

Verwaltungsgemeinkosten

VWGKS

=

Verwaltungsgemeinkostensatz

VwGKZ

=

Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz

WBZ

=

Wiederbeschaffungszeit

WK

=

Warenkosten

x

=

Menge in Stück/Periode

ZVP

=

Zielverkaufspreis

111. Rechtsformen


Das deutsche Recht kennt zwei Grundformen – die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. Sie sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet.

Personengesellschaften:

Zu den Personengesellschaften gehören (die Einzelunternehmung wird hier den Personengesellschaften zugeordnet, obwohl sie im engeren Sinne keine Personalgesellschaft ist, da nur eine Person zur Gründung benötigt wird.):

Einzelunternehmung: Ein Einzelunternehmen wird von einer Person gegründet und geleitet. Diese Person trägt das gesamte Risiko und haftet mit dem Privatvermögen.

Stille Gesellschaft: Beteiligung eines Gesellschafters, der nicht genannt wird und mit einer Einlage am Unternehmen beteiligt ist. Als Gegenleistung erhält er eine Verzinsung und ist angemessen am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

BGB-Gesellschaft: Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, auch GbR genannt, wird vor allem für zeitlich befristete Zwecke und Vorhaben genutzt, da sie sich unkompliziert gründen und auflösen lässt. Ein klassisches Beispiel ist die Lotto-Tipp-Gemeinschaft

OHG (Offene Handelsgesellschaft): Gesellschaft zum Betreiben eines Handelsgewerbes mit völliger und uneingeschränkter Haftung jedes einzelnen Gesellschafters.

KG (Kommanditgesellschaft): Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es einen Vollhafter, den so genannten Komplementär (KP) und einen Teilhafter, den Kommanditisten (KD), der nur mit seiner Einlage haftet.

12GmbH & Co KG: Die GmbH & Co KG ist eine Sonderform der KG und eine Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Personengesellschaften, anhand verschiedener Kriterien, gegenübergestellt.

 

Einzel-
unternehmung

stille Gesellschaft

Personengesellschaft

x

x

natürliche Person

x

x

Kapitalgesellschaft

juristische Person

Handelsregistereintrag

ja, wenn Kaufmann (Abt.A)

nein

Mindestanzahl Gründer

1

2

Kapitalbeteiligung

allein

stille Gesellschafter mit Kapitalanlage

Haftung

allein, unbeschränkt

Inhaber unbeschränkt; stiller Gesellschafter mit konkursberechtigter Einlage

Gewinnbeteiligung

allein

angemessener Anteil

Verlustbeteiligung

allein

nach Vertrag

Geschäftsführung

allein

Inhaber

Vertretungsmacht

allein

Inhaber

Überwachende Organe

nein

nein

Beschließende Organe

nein

nein

Kündigung

nein

Ende des GJ mit einer Frist, von sechs Monaten

Gesetze

HGB

HGB