9Abkürzungsverzeichnis


A

Artikel

Abt.

Abteilung

Aufl.

Auflage

ÄZ

Äquivalenzziffer

AfA

Abschreibung (Absetzung für Abnutzung)

AG

Aktiengesellschaft

AGD

Auslastungsgrad

AK

Anschaffungskosten

ARS

Akkordrichtsatz

BAB

Betriebsabrechnungsbogen

BE

Betriebsergebnis

BG

Beschäftigungsgrad

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BK

Beschaffungskosten

bspw.

beispielsweise

bzw.

beziehungsweise

BVP

Barverkaufspreis

CAD

rechnerunterstützte Zeichen (computer-aided design)

CIM

computer-integrated manufacturing

CNC

rechnergestützte numerische Steuerung (computerized numerical control)

Co

Compagnie

DB

Deckungsbeitrag

d.h.

das heißt

Ekrit

kritischer Erlös

EP

Einstandspreis

etc.

et cetera

FAZ

frühester Anfangszeitpunkt

FEK

Fertigungseinzelkosten

FEZ

frühester Endzeitpunkt

FGK

Fertigungsgemeinkosten

FGKZ

Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz

FLK

Fertigungslohnkosten

Fo LuL

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

GbR

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

GF

Geschäftsführer

GJ

Geschäftsjahr

GK

Gesamtkosten

GL

Geschäftsleitung

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GT

Geschäftstätigkeit

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

10h

Stunde

HGB

Handelsgesetzbuch

HK

Herstellungskosten

Hrsg.

Herausgeber

i

Zinssatz

iL

Lagerzinssatz

iLf

Zinsfaktor

i. d. R.

in der Regel

K

Kosten

KB

Kosten pro Bestellung

Kl.

Klassifizierung

KAPOVAZ

kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit

KF1

Summe der Fixkosten Alternative (Maschine 1)

KF2

Summe der Fixkosten Alternative (Maschine 2)

kfix

fixe Kosten pro Stück

Kfix

fixe Kosten der Periode

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

km

Kilometer

Ko.

Kosten

Kombi.

Kombination

kum.

kumuliert

kvar

Variable Kosten

Kvar

Variable Kosten der Periode

KVP

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

kW

Kilowatt

kWh

Kilowattstunde

LD

Lagerdauer

LU

Lagerumschlag

LVP

Listenverkaufspreis

m

Menge

MA

Mitarbeiter

MB

Meldebestand

MEK

Materialeinzelkosten

MGK

Materialgemeinkosten

MGKZ

Materialgemeinkostenzuschlagssatz

min

Minuten

mind.

mindestens

Mio.

Millionen

ND

Nutzungsdauer

nopt

optimale Bestellhäufigkeit

o. ä.

oben angeführte(n)

OHG

Offene Handelsgesellschaft

p

Preis

Pers.

Personal

Pkw

Personenkraftwagen

11PPS

Produktionsplanung und -steuerung

Prod.

Produktion

qm

Quadratmeter

R

Rentabilität

RE

Recheneinheit

REFA

Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung

RFGKZ

Restfertigungsgemeinkostenzuschlagssatz

S.

Seite

SAZ

spätester Anfangszeitpunkt

SEF

Sondereinzelkosten der Fertigung

SEK

Sondereinzelkosten

SEZ

spätester Endzeitpunkt

SK

Selbstkosten

T

Auftragszeit

tA

Amortisationszeit

ta

Ausführungszeit

te

Zeiteinheit

ter

Erholzeit

tg

Grundzeit

TQM

Total Quality Management

tr

Rüstzeit

trer

Rüsterholzeit

trg

Rüstgrundzeit

trv

Rüstverteilzeit

tv

Verteilzeit

u. a.

unter anderem

UG

Unternehmergesellschaft

USB

Universal Serious Bus (Bussystem für Computer)

V

Verbrauch

var.

variabel

Verw.

Verwaltung

VwGK

Verwaltungsgemeinkosten

VwGKZ

Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz

VtGK

Vertriebsgemeinkosten

VtGKZ

Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz

WBW

Wiederbeschaffungswert

WBZ

Wiederbeschaffungszeitraum

Xges

Beschaffungskosten

Xkrit

kritische Menge

ZR

Zahnräder

ZVP

Zielverkaufspreis12

151 Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen


1.1 Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts

Handelsregister – natürliche und juristische Personen – Geschäftsführung und Vertretung

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem alle Firmen geführt werden, die ein Handelsgewerbe im Sinne von § 1 HGB ausüben. Es wird von den Gerichten verwaltet und geführt. Im Handelsregister werden u. a. die Gesellschafter, die leitenden Personen, die Kommanditisten und der Sitz des Unternehmens erfasst. Beschränkungen der Vertretungsmacht haben volle Wirkung, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind, d. h., Geschäftspartner können sich nicht auf Unkenntnis berufen. Im Handelsregister sind auch alle Kapitalgesellschaften aufgeführt, da diese automatisch per Gesetz Handelsgesellschaften sind. Das Handelsregister ist unterteilt in Abteilung A für die Personengesellschaften und Abteilung B für die Kapitalgesellschaften.

Natürliche und juristische Personen

Alle Menschen sind von Geburt an „natürliche Personen“ (Eintragung beim Standesamt). Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuerpflicht und haften mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt und unmittelbar (Ausnahme ist die GmbH & Co. KG). Juristische Personen sind künstliche Gebilde, die zur Gründung eine notarielle Beurkundung benötigen. Sie sind im Gegensatz zu natürlichen Personen körperschaftsteuerpflichtig und haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung betrifft das Innenverhältnis, beinhaltet die Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern und beschreibt die Unternehmensführung. Die Vertretung betrifft das Außenverhältnis und ermöglicht es, Geschäfte mit Dritten im Namen des Unternehmens abzuschließen.

Unternehmensform

Bei der Absicht, ein Unternehmen zu gründen, stellt sich die Frage, welche Unternehmensform in Betracht gezogen werden sollte. Jede einzelne Unternehmensform hat, aus unterschiedlicher Betrachtungsweise, Vor- und Nachteile. Je nachdem, ob die Haftung, die Kreditaufnahme oder die Gewinnverteilung im Vordergrund stehen, hat die Auswahl der Unternehmensform elementare Bedeutung. Das folgende Kapitel stellt die unterschiedlichen Gesellschaftsformen einander gegenüber und charakterisiert sie anhand ausgewählter Kriterien.

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16Merke!

Juristische Personen bedürfen immer der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Geschäftsführer (z. B. bei einer GmbH) oder Vorstände (z. B. bei einer AG) haften nicht persönlich. Juristische Personen benötigen sogenannte Organe, da sie alleine nicht handlungsfähig sind. Die Organe bestehen aus natürlichen Personen.

1.2 Unternehmensformen und deren Bedeutung

Gesellschaften werden gegründet, weil sich Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck und gemeinsame Ziele zu verfolgen. Hauptgründe für die Gründung von Gesellschaften sind:

Das deutsche Recht kennt zwei Grundformen: die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. Sie sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet.

Personengesellschaften

Personengesellschaften:

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften:

Im deutschen Recht gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmensformen. Im Folgenden werden die einzelnen Formen kurz aufgeführt 17und innerhalb einer Gegenüberstellung anhand verschiedenster Merkmale verglichen.

1.2.1 Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen wird von einer Person gegründet und geleitet.

Diese Person trägt das gesamte Risiko und haftet mit ihrem Privatvermögen.

1.2.2 Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften gehören:

Stille Gesellschaft

Beteiligung eines Gesellschafters, der nicht genannt wird und mit einer Einlage am Unternehmen beteiligt ist. Als Gegenleistung erhält er eine Verzinsung und ist angemessen am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Einzel-
unternehmen

Stille Gesell-
schaft

Personen-
gesellschaft

x

x

Natürliche Person

x

x

Kapital-
gesellschaft

Juristische Person

Handelsregis-
tereintrag

ja, wenn Kaufmann (Abt. A)

nein

Mindestanzahl Gründer

1

2

Kapital-
beteiligung

allein

stille Gesellschafter mit Kapital-
anlage

Haftung

allein, unbeschränkt

Inhaber unbeschränkt; stiller Gesellschafter mit konkurs-
berechtigter Einlage

Gewinn-
beteiligung

allein

angemessener Anteil

Verlust-
beteiligung

allein

nach Vertrag

Geschäfts-
führung

allein

Inhaber

Vertretungs-
macht

allein

Inhaber

18Überwachende Organe

nein

nein

Beschließende Organe

nein

nein

Kündigung

nein

Ende des GJ mit einer Frist von sechs Monaten

Gesetze

HGB

HGB

BGB-Gesellschaft

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, auch GbR genannt, wird vor allem für zeitlich befristete Zwecke und Vorhaben genutzt, da sie sich unkompliziert gründen und auflösen lässt. Ein klassisches Beispiel ist die Lotto-Tipp-Gemeinschaft.

OHG (offene Handelsgesellschaft)

Gesellschaft zum Betreiben eines Handelsgewerbes mit völliger und uneingeschränkter Haftung jedes einzelnen Gesellschafters

BGB-Gesellschaft (GbR)

OHG

Personen-
gesellschaft

x

x

Natürliche Person

x

x

Kapital-
gesellschaft

Juristische Person

Handelsregis-
tereintrag

nein

ja (Abt. A)

Mindestanzahl Gründer

2

2

Kapital-
beteiligung

Höhe der Anteile

Höhe der Anteile

Haftung

Unbeschränkt, persönlich

unbeschränkt

Gewinn-
beteiligung

nach Köpfen

4 % des Kapitals, Rest: nach Köpfen

Verlust-
beteiligung

nach Köpfen

nach Köpfen

Geschäfts-
führung

nur gemeinsam

jeder Gesellschafter einzeln

19Vertretungs-
macht

nur gemeinsam

jeder Gesellschafter einzeln

Überwachende Organe

nein

nein

Beschließende Organe

nein

nein

Kündigung

jederzeit, nicht zur „Unzeit“

Ende des GJ mit Frist von sechs Monaten

Gesetze

BGB

HGB

Eine OHG kann aufgelöst werden, wenn

KG (Kommanditgesellschaft)

Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es mindestens einen Vollhafter, den sogenannten Komplementär, und mindestens einen Teilhafter, den Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet.

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG und eine Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung.

KG

GmbH & Co. KG

Personen-
gesellschaft

x

x

Natürliche Person

x

(x)*

Kapital-
gesellschaft

Juristische Person

(x)*

Handelsregis-
tereintrag

ja (Abt. A)

ja (Abt. A)

Mindestanzahl Gründer

2

2**

20Kapital-
beteiligung

Komplementär: Höhe der Anteile, Kommanditist: Höhe der Einlage

Komplementär: Vermögen der GmbH, Kommanditist: Höhe der Einlage

Haftung

Komplementär: unbeschränkt, Kommanditist:Höhe der Einlage

Komplementär: GmbH-Vermögen, Kommanditist: Höhe der Einlage

Gewinn-
beteiligung

4 % des Kapitals, Rest: angemessen

4 % des Kapitals, Rest: angemessen

Verlust-
beteiligung

angemessenes Verhältnis

angemessenes Verhältnis

Geschäfts-
führung

nur Komplementär

GmbH

Vertretungs-
macht

nur Komplementär

GmbH

Überwachende Organe

nein

nein

Beschließende Organe

nein

nein

Kündigung

Ende des GJ mit einer Frist von sechs Monaten

Ende des GJ mit einer Frist von sechs Monaten

Gesetze

HGB

HGB & GmbH-Gesetz

* GmbH nein, Kommanditist ja; Mischform

** Ausnahme: Einmann-GmbH & Co. KG; ansonsten: GmbH und mindestens ein Kommanditist

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Merke!

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter immer persönlich und unbeschränkt (Ausnahme: GmbH & Co. KG).

Gesellschaftsvertrag

Die Entscheidung, welche der bisher behandelten Rechtsformen zu welchem Unternehmen passen, hängt meistens von der finanziellen oder strukturellen Konzeption ab. Es empfiehlt sich bei allen Personengesellschaften, einen detaillierten Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, in dem alle wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit geregelt sind. Verschiedene Bestandteile in einem Gesellschaftsvertrag können auch alternativ geregelt werden. Die Personengesellschaften haben einen Vorteil gegenüber den haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften: Sie bekommen bei Bankgesprächen in der Regel eine schnellere Finanzierung, wenn mit privaten Vermögensgegenständen für den Kreditbetrag gehaftet wird.

Haftung

Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist kein Mindestkapital notwendig, da hier neben dem Gesellschaftsvermögen eine umfassende 21Haftung durch das Privatvermögen vorliegt. Beim Teilhafter steht die Höhe der Einlage für Haftungsfälle zur Verfügung. Sollte die Einlage des Teilhafters noch nicht voll eingezahlt sein, so haftet er für die Höhe der noch nicht gezahlten Einlage ebenfalls mit seinem Privatvermögen.

1.2.3 Kapitalgesellschaften1

Völlig anders sieht die Situation bei den Kapitalgesellschaften aus. Diese verfügen per se über eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter, Geschäftsführer oder des Vorstands. Hier tritt die Haftung lediglich in Form des Gesellschaftsvermögens auf. Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine juristische Person und tritt erst mit Eintrag ins Handelsregister in Kraft. Hier gilt der gleiche Grundsatz wie für alle Kapitalgesellschaften: Werden vor der Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister Geschäfte abgeschlossen und sind bei einer späteren Insolvenz sind noch Verbindlichkeiten aus diesen Geschäften, so haften die Geschäftsführer für diese Außenstände mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt und persönlich.

UG (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft

„Mini-GmbH“

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und wird auch als „Einmann-GmbH“, „Mini-GmbH“ oder „1 €-GmbH“ beschrieben. Die erzielten Gewinne dürfen nicht komplett entnommen werden, es muss eine Rückstellung in Höhe von 25 % gebildet werden, bis die 25.000 € Stammkapital erreicht sind. Danach kann die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umgewandelt werden. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ muss zwingend geführt werden, ansonsten erlischt die Haftungsbeschränkung. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine juristische Person und tritt erst mit Eintrag ins Handelsregister in Kraft. Sie ist die deutsche Antwort auf die englische „Limited“ und ermöglicht es somit Unternehmensgründern, mit einem Stammkapital von 1 € ein haftungsbeschränktes Unternehmen zu gründen. Allerdings wird die UG (haftungsbeschränkt) von vielen Geschäftsleuten argwöhnisch betrachtet, da jeder, der mit der UG (haftungsbeschränkt) Geschäfte macht, weiß, dass keine besonderen Sicherheiten oder ausreichend Deckungskapital vorhanden sind.

22GmbH

UG (haftungsbeschränkt)

Personen-
gesellschaft

Kapital-
gesellschaft

x

x

Natürliche Person

Juristische Person

x

x

Handels-
registereintrag

ja (Abt. B)

ja (Abt. B)

Mindestanzahl Gründer

1

1

Kapital-
beteiligung

Geschäftsanteil (mind.100 €) am Stammkapital, mind. 25.000 €

Geschäftsanteil am Stammkapital, mind. 1 €

Haftung

Gesellschafts-
vermögen

Gesellschafts-
vermögen

Gewinn-
beteiligung

entsprechend Geschäfts-
anteil

entsprechend Geschäfts-
anteil

Verlust-
beteiligung

beschränkt, eventuell Nachschuss-
pflicht

beschränkt, eventuell Nachschuss-
pflicht

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Geschäftsführer

Vertretungsmacht

Geschäftsführer

Geschäftsführer

Überwachende Organe

nur bei mehr als

500 MA Aufsichtsrat

nur bei mehr als 500 MA

Aufsichtsrat

Beschließende Organe

Gesellschafter-
versammlung

Gesellschafter-
versammlung

Kündigung

keine Kündigung, Verkauf der Geschäftsanteile, Vertrag

keine Kündigung, Verkauf der Geschäftsanteile, Vertrag

Gesetze

GmbH-Gesetz

GmbH-Gesetz

AG (Aktiengesellschaft)

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform für kapitalstarke Unternehmen; Anteile am Unternehmen sind über die Börse für jeden erwerbbar. Die AG ist eine juristische Person und tritt erst mit Eintrag ins Handelsregister in Kraft.

Vorstand

Der Vorstand der Aktiengesellschaft wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Zusätzlich berät der Aufsichtsrat den Vorstand bei vorstehenden Entscheidungen, er bestellt den Vorstand und beruft ihn ab.

Aufsichtsrat

23Der Aufsichtsrat hat u. a. den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Gewinnverteilung zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten. Das beschlussfassende Organ der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung; sie entlastet den Vorstand und entscheidet über die Durchführung von Kapitalerhöhungen.

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft bestellt den Vorstand, prüft den Jahresabschluss, kontrolliert den Vorstand und beruft ihn bei Vorliegen wichtiger Gründe ab. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung gewählt, die der Arbeitnehmer durch die Belegschaft.

Das beschlussfassende Organ einer Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung.

KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Die KGaA ist eine Aktiengesellschaft und setzt sich aus einer AG und einer KG zusammen (Mischform). Die Einlage der Kommanditisten erfolgt in Form von Aktien.

AG

KGaA

Personen-
gesellschaft

Kapital-
gesellschaft

x

x

Natürliche Person

Juristische Person

x

x

Handelsregis-
tereintrag

ja (Abt. B)

ja (Abt. B)

Mindestanzahl Gründer

1

5

Kapital-
beteiligung

Aktien,1 € Mindest-
nennbetrag, Grundkapital: 50.000 €

Komplementär: Höhe der Anteile, Kommanditist: Aktienbetrag

Haftung

Aktien

Komplementär: unbeschränkt, Kommanditist: Höhe des Aktienwerts

Gewinn-
beteiligung

Dividende

Komplementär: wie KG, Kommanditist: Dividende

Verlust-
beteiligung

Dividende

Komplementär: wie KG, Kommanditist: Dividende

Geschäfts-
führung

Vorstand

Vollhafter (Vorstand)

Vertretungs-
macht

Vorstand

Vollhafter (Vorstand)

24Überwachende Organe

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Beschließende Organe

Haupt-
versammlung

Haupt-
versammlung

Kündigung

keine Kündigung, Verkauf der Aktien

keine Kündigung, Verkauf der Aktien

Gesetze

Aktiengesetz

Aktiengesetz

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Merke!

Die Stammeinlage einer GmbH muss mindestens 25.000 € betragen, sie kann aber auch deutlich höher ausfallen, beispielsweise 100.000 €. Bei der UG muss der Zusatz „haftungsbeschränkt“ immer angegeben werden, ansonsten fällt die Haftung in den Bereich der BGB-Gesellschaft, d. h., die handelnden Personen haften voll und unbeschränkt.

Die AG kann auch von einer einzelnen Person gegründet werden. Beschlussfassendes Organ bei einer AG ist die Hauptversammlung, nicht der Vorstand (leitet das operative Geschäft).

1.2.4 Unternehmenszusammenschlüsse

Aufgrund der Internationalisierung schließen sich immer mehr Unternehmen zusammen, um gemeinsam dem Wettbewerbsdruck zu entgehen. Diese Art der Kooperation oder Konzentration ist länderübergreifend und beeinflusst die Abläufe auf dem Weltmarkt erheblich. Bei den Zusammenschlüssen unterscheidet man drei Formen:2

Horizontal

Horizontale Zusammenschlüsse sind Zusammenschlüsse und Kooperationen auf gleicher Produktions- und Handelsebene. Beispielsweise schließen sich zwei Bauunternehmen zusammen, um gemeinsam größere Projekte abwickeln zu können. Bekannte horizontale Zusammenschlüsse sind Kartelle und Konsortien.

Ein Kartell ist der horizontale Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber in wirtschaftlicher Hinsicht zusammenarbeiten. Diese in Deutschland verbotene und durch die Kartellbehörde überwachte Art des Zusammenschlusses hat das Ziel, marktbeherrschend agieren zu können.

Ein Konsortium stellt den Zusammenschluss von Unternehmen dar, die in der Regel zeitlich befristet zusammenarbeiten. Im Bereich der Banken entstehen meistens Bankenkonsortien, wenn es sich um eine milliardenschwere 25Übernahme handelt und das Konsortium der Banken die Finanzierung bereitstellt.

Vertikal

Vertikale Zusammenschlüsse beziehen sich auf vor- oder nachgelagerte Produktions- und Handelsstufen. Ein klassisches Beispiel ist der Zusammenschluss von Automobilherstellern mit den Zulieferern der Bauteile, die das Unternehmen nicht selbst herstellt, um sich so die permanente Verfügbarkeit der Teile zu sichern.

Anorganisch

Anorganische Zusammenschlüsse sind Zusammenschlüsse branchenfremder Unternehmen. Sie dienen zum einen der Erschließung neuer Märkte, zum anderen der Reduzierung der Abhängigkeit von der eigenen Branche.

Viele Unternehmer entscheiden sich, externe Unternehmen oder Personen am eigenen Unternehmen zu beteiligen. Gründe hierfür sind:

Voraussetzungen

Um sich – entweder als Unternehmen oder als Person – an anderen Unternehmen zu beteiligen, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein, z. B.:

Zeitlich befristet

Es gibt auch Beteiligungen, die zeitlich befristet sind. Eine solche Befristung hat aus Unternehmersicht folgende Vorteile:

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26Tipps zur Prüfungsvorbereitung – Schwerpunkte setzen!

1.3 Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge

Im Folgenden werden einzelne betriebswirtschaftliche Zusammenhänge näher erklärt und volkswirtschaftliche Einflussgrößen wie das ökonomische Prinzip und das Stabilitätsgesetz aufgezeigt, die die Struktur eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen. Der Schwerpunkt in diesem Kapitel liegt auf der Erklärung der betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren, deren Kombination das Zusammenwirken der einzelnen Unternehmensfunktionen erst ermöglicht3.

1.3.1 Das ökonomische Prinzip

Maximal- und Minimalprinzip

Das ökonomische Prinzip unterteilt sich in das Maximalprinzip und das Minimalprinzip. Im Rahmen unseres täglichen Handelns unterliegen wir den Zwängen, dass wir uns nicht alle Wünsche und Bedürfnisse leisten können. Hierzu fehlen den meisten Menschen leider Geld und Zeit. Dies gilt für Menschen gleichermaßen wie für Betriebe. Somit müssen Betriebe wirtschaftlich handeln, d. h., sie versuchen mit gegebenen Mitteln das maximal Mögliche zu erreichen, also die größte Menge zu produzieren (Maximalprinzip), oder sie versuchen eine bestimmte Menge von Gütern und Produkten bei gleichbleibend hoher Qualität mit minimalen Kosten herzustellen (Minimalprinzip). Das Wirtschaftlichkeitsprinzip (ökonomisches Prinzip) bezieht immer eine feste Vorgabe in die Überlegungen mit ein. Eine Kombination der beiden Prinzipien ohne feste Vorgaben ist nicht möglich. Mit möglichst wenig Benzin möglichst weit zu kommen ist nicht möglich. Entweder versucht man, mit einer vorgegebenen Menge, hier eine volle Tankfüllung, möglichst weit zu fahren, oder man versucht, eine vorgegebene Strecke mit möglichst geringem Aufwand, d. h. mit wenig Benzin zu erreichen.

27Dieses ökonomische Prinzip des wirtschaftlichen Handelns muss sich verschiedenen volkswirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten beugen und wird durch die Kernelemente des Stabilitätsgesetzes von 1967 massiv beeinflusst, da der Staat in der sozialen Marktwirtschaft in verschiedene Marktmechanismen eingreift.

Stabilitätsgesetz

In der sozialen Marktwirtschaft kommt es, im Gegensatz zur freien Marktwirtschaft, zu gewollten Eingriffen des Staates in das Wirtschaftssystem, um steuernd und regulierend einzuwirken. Grundlage dieser Steuerung ist das Stabilitätsgesetz aus dem Jahr 1967. Mithilfe dieses Gesetzes sollen Nachteile der Marktwirtschaft ausgeglichen werden, jedoch unter der Maßgabe, den Wettbewerb nicht einzuschränken. Ziele des Stabilitätsgesetzes sind:

Ziele

Diese Ziele werden auch magisches Viereck genannt, weil es unmöglich ist, alle gleichzeitig zu erreichen. Manche Ziele schließen sich gegenseitig aus oder konkurrieren miteinander. So lassen sich beispielsweise Vollbeschäftigung und stabiles Preisniveau nicht miteinander vereinbaren. Liegt Vollbeschäftigung vor, steigen die Preise, weil die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen steigt und somit die Anbieter die Preise erhöhen. In der heutigen Zeit wird das magische Viereck um die soziale und ökologische Komponente zu einem magischen Sechseck erweitert.

In den letzten 10–15 Jahren hat sich ein Wandel vom binnenländischen oder europäischen Handeln hin zur Globalisierung vollzogen. Durch die Nutzung des Internets ist eine direkte Kommunikation mit weit entfernten Ländern in kürzester Zeit möglich; so ist eine völlig neue Situation hinsichtlich des Wettbewerbs entstanden. Dies führt zu nachhaltigen Veränderungen der Marktformen. Ein im europäischen Wirtschaftskreislauf befindlicher Oligopolist findet sich weltweit vielleicht als Polypolist wieder (Veränderung vom Käufer- zum Verkäufermarkt). Die Suche nach Kooperationspartnern und die Analyse von Wettbewerbern haben sich grundlegend verändert.

1.3.2 Globalisierung, Expansion und Marktformen

Da es sehr viele Anbieter (Konkurrenten) auf den inländischen Märkten gibt, versuchen zahlreiche Unternehmen, ihre Marktanteile durch eine gezielte Expansion auf internationaler Ebene zu erhöhen. Eine solche 28Expansion sollte jedoch strategisch geplant und exzellent vorbereitet sein.

Folgende Punkte können eine Expansion erschweren:

Herausforderungen

Im Zuge der Globalisierung entstehen aber auch enorme Chancen für Unternehmen:

Chancen

Auf die einzelnen Mitarbeiter, die weltweit aktiv sind, kommen enorme Belastungen zu, die bereits im Vorfeld erkannt und innerhalb des Unternehmens analysiert werden sollten. Mitarbeiter, die bereit sind, international tätig zu werden, sollten u. a. folgende Eigenschaften mitbringen:

Voraussetzungen

Angebot und Nachfrage

Innerhalb eines Marktes bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Konstellationen innerhalb eines Marktes. Man unterscheidet polypolistische, oligopolistische und monopolistische Strukturen. Hier wird nur die Angebotsseite (Angebotsmonopol, -oligopol, -polypol) betrachtet.

Polypol

In einem polypolistischen Markt treffen viele Nachfrager auf viele Anbieter. Die Macht der Anbieter existiert faktisch nicht, da der Nachfrager 29viele Möglichkeiten hat, seine Bedürfnisse zu befriedigen. Man spricht hier von vollkommener Konkurrenz. Beispiel: Bäckerei

Oligopol

Ein Oligopol liegt vor, wenn wenige Anbieter auf viele Nachfrager treffen; hier spricht man von einer erhöhten Machtposition der Anbieter, da der Nachfrager wenig Alternativen hat. Beispiel: Tankstellen

Monopol

Monopolistische Strukturen bedeuten, dass ein Anbieter auf viele Nachfrager trifft und somit über viel Macht gegenüber dem Nachfrager verfügt. Beispiel: Deutsche Bahn

Käufer- und Verkäufermarkt

Weiterhin lassen sich innerhalb der Marktstruktur Käufer- und Verkäufermarkt unterscheiden.

Käufermarkt

In einem Käufermarkt ist die „Machtposition“ des Käufers gestärkt. Er kann aus einer Vielzahl von Angeboten wählen, da das Angebot die Nachfrage übersteigt.

Verkäufermarkt

In einem Verkäufermarkt ist die „Machtposition“ des Verkäufers gestärkt. Die Nachfrage übersteigt das Angebot, somit kommt es zu einem Nachfrageüberhang und der Verkäufer kann sich den Käufer „aussuchen“, d. h. den Käufer bedienen, der ihm den gewünschten Preis zahlt.

Innerhalb eines Unternehmens werden verschiedene Bereiche miteinander verbunden und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der unternehmerischen Ziele. Diese Unternehmensstruktur spiegelt sich in den unterschiedlichen Funktionen eines Betriebs wider.

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Merke!

Beachten Sie den Unterschied zwischen Globalisierung (zunehmende weltweite Vernetzung) und Internationalisierung (Geschäftsaktivitäten mit verschiedenen Ländern).

1.3.3 Funktionen im Industriebetrieb

Die wesentlichen Funktionen im Unternehmen sind die folgenden:

Leitung

Leitungsfunktion: Jeder Betrieb wird von Instanzen geführt. Die Leitung eines Unternehmens übernimmt die Geschäftsleitung, der Vorstand oder die Geschäftsführung (je nach Unternehmensform). Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehören unter anderem: Planung der strategischen Ziele, Organisation der Umsetzung der Aufgaben und Ziele auf allen Ebenen, Führung der Führungskräfte und Mitarbeiter und die Kontrolle der Erreichung der festgelegten Ziele.

Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsfunktion: Dieser Bereich sichert, vor allem in technischen Betrieben, die Wettbewerbsfähigkeit und damit die 30Zukunft des Unternehmens. Der Bereich Forschung und Entwicklung ist mit sehr hohen Kosten verbunden.

Lagerung

Lagerungsfunktion: Jedes Industrieunternehmen verfügt über ein kleines oder ein großes Lager. Die Hauptaufgaben eines Lagers sind die Sicherung der Verfügbarkeit der wichtigsten Rohstoffe, die Lagerung der Halbfertig- und Fertigprodukte und die Ausgleichsfunktion bei schwankender Belieferung (Sicherheitsbestand). Ziel des Lagers ist ein möglichst geringer Bestand von Teilen und Rohstoffen, um die Lagerkosten so gering wie möglich zu halten.

Fertigung

Fertigungs-/Produktionsfunktion: Durch die Verbindung der drei betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) werden Produkte hergestellt. Die Fertigung stellt die zentrale Funktion eines Industriebetriebs dar.

Beschaffung

Beschaffungsfunktion: Um die angestrebten Produkte und Güter verkaufen zu können, müssen die entsprechenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe eingekauft werden. Außerdem müssen Personal, Maschinen und das notwendige Kapital beschafft werden, um einen reibungslosen Produktionsablauf gewährleisten zu können. Die größte Komponente im Bereich Beschaffung stellt das Material dar, womit auch die Anforderungen an die einzelnen „Beschaffer“ steigen.

Verwaltung

Verwaltungsfunktion: Die Verwaltung beschäftigt sich mit den Themen Rechnungswesen (Kalkulation, Rechnungsprüfung, Buchhaltung), Personalwesen (Aus- und Weiterbildung, Personalplanung), Controlling (Soll-Ist-Vergleich), Revision und Recht.

Vertrieb

Vertriebsfunktion: Der Vertrieb bestimmt den gesamten Verkauf der Produkte und Güter des Unternehmens. Er hat den unmittelbaren Kontakt zum Kunden und liefert somit wertvolle Informationen für die Produktion.

Finanzierung

Finanzierungsfunktion: Die Kapitalbeschaffung (im Gegensatz zur Investition [Kapitalverwendung]) stellt die Grundlage der Absicherung aller Kosten und Investitionstätigkeiten dar. Hierbei werden Außen- und Innenfinanzierung unterschieden.

Die einzelnen Bereiche und Funktionen werden aus betriebswirtschaftlicher Sicht durch drei Faktoren bestimmt, die miteinander kombiniert werden. Ohne diese drei grundlegenden Faktoren ist kein strukturierter Ablauf innerhalb eines Unternehmens möglich. Diese Faktoren werden Produktionsfaktoren genannt.

1.3.4 Produktionsfaktoren

Die betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe) haben die Aufgabe, durch eine optimale Kombination den Fertigungs- und Produktionsprozess kostengünstig zu steuern. Die 31volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren hingegen sind Arbeit, Boden und Kapital.

Arbeit

Der Produktionsfaktor Arbeit wird in ausführende oder objektbezogene Arbeit (körperliche Tätigkeiten wie Fräsen oder Bohren) und dispositive Arbeit (Planung, Organisation, Kontrolle) unterteilt. Die dispositive Arbeit wird meistens von Führungskräften ausgeübt. Das durch die Arbeit ausgedrückte Leistungsangebot wird in Leistungsfähigkeit (Alter, Weiterbildung) und Leistungsbereitschaft (Motivation) unterschieden.

Einflussfaktoren

Das Leistungsangebot kann durch folgende Faktoren beeinflusst werden: