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Die Schülerrepublik
im Schloss Reichenau

Ein pädagogisches
Experiment

Werner Ort

Herausgegeben vom
Institut für Kulturforschung
Graubünden

HIER UND JETZT

Inhalt

EINLEITUNG

Die Bedeutung des Seminars Reichenau aus heutiger Sicht

Die Herrschaft Reichenau und ihr Schloss

Quellenlage und Literatur

GESCHICHTE DER HERRSCHAFT UND DES SCHLOSSES REICHENAU

Das Schloss Reichenau im Lauf der Jahrhunderte

Akteure beim Kauf der Herrschaft Reichenau

Einteilung der Aufgaben unter den Eigentümern

Inventur

DAS SEMINAR REICHENAU

Tscharner, die Gründerpersönlichkeit

Vorläufer des Seminars

Der Pädagoge Nesemann und das Seminar Haldenstein

Vorkehrungen für die Aufnahme des Schulbetriebs in Reichenau

Zurückhaltende Propaganda

Eröffnung ohne Pomp

Lehrer und Schüler

Ein geheimnisvoller Fremder

Schüleralltag

SCHLECHTE ZEITEN FÜR EINE SCHULE

Pädagogik in Kriegszeiten

Spielerischer Unterricht

Eine Schulgründung nach der Französischen Revolution

Probleme im Seminar Reichenau

Vorläufige Schliessung des Schulbetriebs

Idee einer Landesschule

DER NEUBEGINN VON 1795

Umbruchphase

Sommerreise ins Engadin

Intervention des Fürstbischofs

Austausch der Lehrer

Reichenau und der Stäfner Handel

Zögerliche Eltern

Der Basler Unternehmer Johann Lukas Legrand

ERZIEHUNG ZUM BÜRGER

Pädagogische Pläne

Traum einer nationalen Erziehung

Geschichtsunterricht und politische Bildung

Ein Kranz von Fächern

Selbstauferlegte Disziplin

EIN NEUER DIREKTOR

Das Jahr 1796

Heinrich Zschokke

Neuerungen im Seminar

Das Schülertribunal

Tätigkeit des Sittengerichts

Zschokke wird hingehalten

Übernahme des Seminars

DIE BEIDEN LETZTEN JAHRE

Aufblühen des Seminars

Zschokke richtet sich ein

Geselligkeit in Reichenau

Projekt eines theologischen Instituts

Lehrmittel für Schulen

Die drei ewigen Bünde im hohen Rätien

SCHLIESSUNG DES SEMINARS

Ökonomische Sorgen

Politische Ereignisse

Liquidation

Auf der Flucht

EPILOG

Zukunft der Herrschaft Reichenau

Tscharners Träumereien

ANHANG

Einleitung

DIE BEDEUTUNG DES SEMINARS REICHENAU AUS HEUTIGER SICHT

Vor 250 Jahren richteten sich die Augen vieler gebildeter, fortschrittlich gesinnter Eidgenossen auf den kleinen Freistaat Gemeiner Drei Bünde an der südöstlichen Grenze der Eidgenossenschaft, genauer nach Haldenstein, wo ein Wunsch in Erfüllung zu gehen schien, den die Helvetische Gesellschaft seit ihrer Gründung im Jahr 1762 gehegt hatte: die Förderung des Bürgersinns unter jungen Schweizern. Vielen Mitgliedern dieses patriotischen Vereins war bewusst, dass das künftige Staatswohl in der Hand der Jugend lag, dass diese Jugend aber zuerst selber staatsmännisch erzogen werden musste, bevor sie die Schweiz im Sinne der Reformer umgestalten konnte.

Die Eidgenossenschaft der dreizehn Orte blickte auf eine ruhmreiche Vergangenheit zurück, die bei jeder Gelegenheit aufs Neue beschworen wurde, aber sie war innerlich erstarrt und zu keiner grundlegenden politischen Veränderung mehr fähig. Zerrissen im Kampf rivalisierender Kräfte und Konfessionen wachten Altgesinnte und Ewiggestrige darüber, dass kein Neuerer die bewährte Politik und ihre Institutionen kritisierte oder die Vormachtstellung herrschender Familien angriff. Die Verfolgung und Bestrafung solcher Ruhestörer blockierte während des 18. Jahrhunderts dringend notwendige Veränderungen und hätte beinahe die Helvetische Gesellschaft in den Abgrund gerissen, die an ihren jährlichen Tagungen in Schinznach Bad das Bild einer erneuerten Schweiz entwarf.

Überraschend trat im Mai 1766 der Bündner Pfarrer Martin Planta vor die Versammlung und schilderte ein Experiment im Schloss Haldenstein, das weitherum seinesgleichen suchte. Die Mitglieder und Gäste lauschten gebannt seinen Ausführungen zu einer Privatschule, in der Bürgertugenden, Gemeinschaftsgeist und Gerechtigkeitssinn gelehrt und praktisch geübt wurden. Nicht zufällig konnte eine solche Schule gerade in Bünden entstehen, wo die (männliche) Jugend von alters her, im Elternhaus, bei dörflichen Veranstaltungen und in Knabenschaften, ans Politisieren gewöhnt war. Im Seminar Haldenstein erhielten die Schüler politische Aufgaben und Führungsfunktionen übertragen, die man der antiken römischen Republik entnahm. Die Wahl in diese Ämter erfolgte auf demokratischem Wege, und die Inaugurations- und Abtrittsreden wurden, wie es in Bünden Brauch war, ebenfalls von den Amtsträgern gehalten. Zahlreiche Staatsmänner erhielten hier ihr Rüstzeug für ihre politische Laufbahn. Wenige Jahre darauf starb Martin Planta; das Seminar zog ins Schloss Marschlins und wurde nach dem Willen des Schlossherrn Ulysses von Salis-Marschlins auf die philanthropischen Ideen Joachim Basedows ausgerichtet, eines damals viel beachteten deutschen Pädagogen, geriet bald ins Trudeln und stürzte 1776 ganz ab.

Nach der Französischen Revolution, in einer politisch hochbrisanten Zeit, wurde in Reichenau die Schule wieder eröffnet, interkonfessionell, vielsprachig und mit Schülern aus dem In- und Ausland. Man erteilte Unterricht in modernen Sprachen, theoretischen und praktischen Fächern, erzog ganzheitlich, zu Toleranz und demokratischem Verhalten und erklärte sich zur Schülerrepublik.

Der Politiker Johann Baptista von Tscharner, Gründer und Kurator des Seminars Reichenau, verpflichtete Johann Peter Nesemann, einen der beiden ehemaligen Direktoren von Haldenstein, zum Schulleiter und richtete die Ausbildung auf künftige Gutsbesitzer, Kaufleute, Politiker und Akademiker aus. Er hoffte, mit dem Schulinternat einflussreichen Bündner Familien eine Alternative zu den damals üblichen Privatlehrern zu bieten. Leider fand auch das Seminar Reichenau nach einigen Jahren ein Ende, als der Zweite Koalitionskrieg der europäischen Grossmächte über die Schweiz und Bünden hereinbrach und die Bevölkerung in zwei feindliche Lager spaltete.

Wenn ich mir nur vorgenommen hätte, eine Studie zum Seminar Reichenau zu schreiben, würde das eine Publikation dieses Umfangs kaum rechtfertigen. Erstens ist es aber mein Anliegen, auch die Vorgänger des Seminars in Haldenstein, Marschlins und Jenins vorzustellen und pädagogikgeschichtlich zu verorten, zweitens möchte ich die politische Geschichte und die Kulturgeschichte Graubündens jener Zeit darstellen und drittens die besondere Situation Reichenaus in historischer, politischer, verkehrstechnischer und ökonomischer Hinsicht aufzeigen. Das Schloss Reichenau stand durch seine Position immer wieder im Brennpunkt politischer Ereignisse und spielte zugleich eine wichtige Rolle im Transportwesen und Handel über die Bündner Pässe.

Johann Baptista von Tscharner – Initiator des Seminars, Miteigentümer der Herrschaft und des Schlosses – machte immer wieder Pläne für Reichenau: Bald sah er es als eine eigenständige Republik, einen Idealstaat, bald als ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum mit Fabriken, Werkstätten und Künsten, ein anderes Mal erträumte er sich Reichenau als Hafenstadt an einer europäischen Wasserstrasse, die von der Nordsee bis nach Italien reichte. Im Tscharner-Archiv, das sich im Staatsarchiv des Kantons Graubünden befindet, schlummert eine Fülle von Material mit allerlei Notizen, Entwürfen und Träumen Tscharners, das nach verschiedenen Richtungen zu durchschiffen und zu durchkreuzen sich lohnt.

DIE HERRSCHAFT REICHENAU UND IHR SCHLOSS

Für unser Thema von Bedeutung ist die Lage von Reichenau am Zusammenfluss des Vorder- und Hinterrheins, am Kreuzungspunkt der Transitwege von Uri über den Oberalppass und von Italien über den San Bernardino- und Splügenpass nordwärts. In Reichenau war es seit dem Mittelalter möglich, auf zwei soliden Brücken die beiden Rheine zu überqueren und Güter und Menschen auf der Strasse nach Chur oder mit Holzflössen bis zum Bodensee zu transportieren. Dadurch wurde Reichenau zu einem bedeutenden Handels-, Zoll- und Warenumschlagsplatz mit Gast- und Zollhaus, Schreibstube, einem Laden, Metzger, Bäcker und Handwerksbetrieben, wo man das Notwendige für eine Reise einkaufen, herrichten und reparieren lassen konnte. Die Gewerbebetriebe waren, anders als in Chur, keinem Zunftzwang unterworfen, was eine grössere Flexibilität bei der Ansiedlung erlaubte, soweit nicht Rechte der umliegenden Gemeinden Tamins und Bonaduz sie einschränkten.

Darüber hinaus war Reichenau eine Herrschaft, das heisst ein ursprünglich sich selbst verwaltender Adelssitz mit Untertanen (sogenannten Herrschaftsleuten), mit politischen und juristischen Privilegien, ja sogar mit dem Recht, Münzen zu schlagen, was dem Weiler mit dem Schloss und der Gemeinde Tamins eine gewisse Eigenständigkeit verlieh. Im Prinzip konnte Reichenau somit seine eigene Politik bestimmen. Das ist auch deshalb wichtig, weil auf Schloss Reichenau, zwei Gehstunden von Chur entfernt, Unterhandlungen stattfanden und Entscheidungen getroffen wurden, von denen man anderswo nichts wusste oder wissen durfte. Während zweieinhalb Jahren, seit April 1796, residierte ein französischer Botschafter auf Schloss Reichenau und ging dort seinen Geschäften nach, während sein österreichischer Kollege traditionsgemäss den Bischofssitz Chur als Standort benutzte. Dass dies nicht ohne Einfluss auf das Seminar Reichenau blieb, wird anhand von Beispielen sichtbar werden.

QUELLENLAGE UND LITERATUR

Über das Seminar Reichenau existiert noch keine eigenständige Schrift, welche die ganze Zeit seines Bestehens abdeckt. Man findet Beschreibungen in den Biografien über Johann Baptista von Tscharner (Alfred Rufer), Johann Peter Nesemann (Benedikt Hartmann) und Heinrich Zschokke (Carl Günther, Werner Ort). Alle Autoren stützen sich hauptsächlich auf den Nachlass Tscharner im Staatsarchiv Graubünden, der aber in dieser Hinsicht unvollständig ist und nur teilweise als objektiv betrachtet werden kann. Das liegt einmal an den Eigentumsverhältnissen der Herrschaft Reichenau, die 1792 von der Speditions- und Handelsfirma S. und J. B. Bavier in Chur und einer Privatperson gekauft worden war. Tscharner war seit 1788 Teilhaber dieser Firma. Als solcher, mit einem Anteil von einem Drittel, musste er sich den Beschlüssen der Mehrheit fügen. 1806 zog er sich daraus zurück und verkaufte seinen Anteil, was zur Folge hatte, dass die meisten Akten bei der Firma blieben, soweit sie nicht schon in den Kriegswirren verloren gegangen waren.

1808 wurde die Herrschaft an eine Bergbaugesellschaft veräussert, die von Reichenau aus den Abbau von Erzen betrieb, aber mangels Erfolg 1815 in Liquidation ging. 1819 gelangte das Schloss Reichenau in die Hand von Hauptmann Ulrich von Planta-Samaden, der es umfassend renovierte. Durch diese Transaktionen gingen ebenfalls Dokumente verloren; im Besitz von Tscharner blieben Abschriften, Entwürfe und Notizen, die oft nachträglich entstanden und subjektiv gefärbt sind. Gleichwohl erlauben manche von ihnen dank ihrer Unmittelbarkeit wertvolle Einblicke in Abläufe, Geschehnisse, Entscheidungsfindungen, in Schwierigkeiten und Streitfälle. Dies muss uns für die Lückenhaftigkeit der uns zur Verfügung stehenden Dokumente entschädigen.

Wir hätten gerne die Verträge und Sitzungsprotokolle der Eigentümer der Herrschaft Reichenau gekannt, die Abmachungen mit Lehrern und Angestellten, die Aufzeichnungen über Schüler, Stundenpläne, Korrespondenzen mit Eltern und Behörden, ökonomische Verzeichnisse, Haushalts- und Rechnungsbücher, Menüpläne, Auskünfte über die Benutzung und Herrichtung von Räumlichkeiten, über Vorfälle usw. Einiges lässt sich aus Briefen an Tscharner, aus dessen Notizen und aus verstreuten anderen Dokumenten rekonstruieren. Wir müssen uns aber stets bewusst werden, dass uns für wichtige Sachverhalte kaum gesicherte und eindeutige Dokumente vorliegen.

Es ist der Wunsch des Autors, das Schicksal des Seminars Reichenau möglichst farbig und anschaulich darzustellen, ohne Kompromisse bei der wissenschaftlichen Genauigkeit einzugehen. Ich werde mich eng an die Fakten halten und nach Möglichkeit die Quellen sprechen lassen, um dem Buch die notwendige Glaubwürdigkeit und Authentizität zu verleihen. Auf Spekulationen und einseitige Deutungen wird verzichtet und Interpretationen werden als solche gekennzeichnet. Um die Lesbarkeit zu verbessern, werden die Zitate zwar im Wortlaut, aber in modernisierter Orthografie und mit bereinigter Interpunktion wiedergegeben. Die Herkunft von Textstellen und Aussagen, die nicht vom Autor stammen, ist in den Endnoten vermerkt; Belege und Abschriften liegen in Kopie und/oder in elektronischer Form vor und werden dem Staatsarchiv des Kantons Graubünden übergeben.

Mein besonderer Dank gilt Thomas Pfisterer, Christian Rathgeb und Gian-Batista von Tscharner in Reichenau für die Ermutigung, dieses Projekt in Angriff zu nehmen, Marius Risi und Cordula Seger vom Institut für Kulturforschung Graubünden für die vorzügliche Betreuung, Peter Jäger, Cordula Seger und Bruno Meier für ihr Lektorat, dem Verlag Hier und Jetzt, dass er diesem Buch eine Heimat geboten hat, nicht zuletzt aber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsarchive der Kantone Aargau und Graubünden, der entsprechenden Kantonsbibliotheken, dem Rätischen Museum in Chur und der Zentralbibliothek Zürich für die stets freundliche und kompetente Hilfe.

Geschichte der Herrschaft und des Schlosses Reichenau

DAS SCHLOSS REICHENAU IM LAUF DER JAHRHUNDERTE

Wendet man sich vom Bahnhof Reichenau-Tamins, der sich auf dem ehemaligen Zollboden befindet, nach Norden, so ist eine Autobahn zu überqueren, die sich hier ans Ufer des Rheins schmiegt, bevor man in die ältere Geschichte Reichenaus eintauchen kann. Links und rechts überqueren Brücken aus Stahlbeton und Eisen die beiden Rheinarme oder den bei Reichenau vereinten Rhein und zeugen noch heute von der Bedeutung dieses Ortes als Verkehrsknotenpunkt: zu den Bündner Pässen im Süden und Westen, den Strassen und Eisenbahnlinien in Richtung Chur und von dort nach Vorarlberg, ins schweizerische Mittelland und an den Bodensee.

Schon vor Jahrhunderten gab es in Reichenau Verbindungslinien in alle Himmelsrichtungen, die den Ort zur Drehscheibe machten, auch wenn es damals weniger eilig zu- und herging als heute. Eine Urkunde von 1399 erwähnt eine «Zollbrugg» über den Vorderrhein, 1 und 1424 taucht in einem Dokument eine «Brugg zu Rychenow» auf, die den früheren Übergang über den vereinigten Rhein, die Puntarsa bei Ems, ersetzte.2 Wann genau die Brücken erbaut wurden, wissen wir nicht, wohl aber, dass sie eine wichtige Rolle für den Verkehr der Ortschaften rechts und links des Rheins und des Bündner Oberlands mit Chur spielten und dass sie dem Import von Wein, Getreide oder Südfrüchten aus Italien und dem Veltlin nach Bünden und dem Transitverkehr zwischen der Eidgenossenschaft und dem deutschen Reich mit Italien dienten.

Tag und Nacht trafen damals Reiter, Saumpferde, Kutschen und Transportwägen in Reichenau ein, klapperten oder polterten über die beiden Holzbrücken und hielten beim Schloss an, um ihre Ware begutachten und verzollen zu lassen. Die einen fuhren gleich weiter, andere nutzten das Zollhaus, das zugleich Gasthaus und Herberge war, um sich auszuruhen. In der Schreinerei und der Schmiede, die seit dem 18. Jahrhundert hier angesiedelt waren, wurden Reparaturen an den Transportmitteln vorgenommen und im Schlossladen Vorräte oder sonstige für die Reise notwendige Gegenstände erworben. Zudem bestand Gelegenheit, Güter wie Wein, Reis und Tierfelle auf Flösse umzuladen und auf dem Rhein bis zum Bodensee zu verschiffen, ohne den schlecht erhaltenen, holprigen Strassen ausgeliefert zu sein.

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1 — Friedrich Salathés romantische Sicht von der Farsch auf Reichenau und das Rheintal Richtung Chur, in Aquatinta gebracht von J. L. Bleuler. Erschien in der «Sammlung von Schweizer Ansichten in verschiedenen Zusammenstellungen» bei Locher in Zürich (um 1845).

Sämtliche Passanten mussten den Brückenzoll entrichten, sogar wenn sie weiter oben, bei Fürstenau, den Rhein passierten, die Reichenauer Brücken anderswo umgingen oder mit Flössen, die in Bonaduz beladen wurden, an Reichenau vorbeizogen. Der Zoll war ein Privileg der Herrschaft, die für den Bau und die Instandhaltung der Brücken und Wuhren (Dämme) verantwortlich war. Noch 1796 musste ein Zöllner, der zugleich Gastwirt und Güterverwalter war, die Abgabe, die auf einem ausgeklügelten Tarif beruhte, überwachen.3 Er geriet mehr als einmal in Bedrängnis, weil viele Reisende sich weigerten, den vollen Betrag oder auch nur einen Teil zu entrichten, und sich auf Ausnahmeregelungen beriefen.4 Dennoch soll der Brückenzoll damals jährlich gegen 1000 Gulden eingebracht haben, 5 die alle Kosten reichlich deckten, zumal die umliegenden Gemeinden für den Brückenbau gratis Holz liefern mussten.6 Erst 1849 wurde dieser Zoll abgeschafft, aber noch 1879 musste der Eigentümer des Schlosses für den Unterhalt sorgen, gegen eine kleine Entschädigung des Kantons, obwohl die Brücken längst schon Teil des öffentlichen Strassennetzes waren. 1880 verschwand dieser alte Zopf und damit das letzte der feudalen Herrschaftsrechte, das auch die Bürger der Nachbargemeinde Tamins einbezogen hatte.

Ehedem bildete Reichenau einen Teil der Herrschaft Hohentrins. Die Herren von Hohentrins waren nach dem Brückenschlag bestrebt, sich durch Gebühren für ihre Auslagen zu entschädigen, und errichteten eine Zollstätte. Als die Burg Trins 1470 abbrannte, zogen Herrschaft und Verwaltung nach Reichenau um.7 1583 wurde die Herrschaft von Rudolf von Schauenstein erworben und 1616 kaufte sich die Gemeinde Trin von ihr frei. Das Restgebilde, zu dem neben Reichenau noch die Gemeinde Tamins gehörte, erhielt jetzt den Namen Herrschaft Reichenau oder Reichenau-Tamins.

Vermutlich bestand vor 1570 in Reichenau nur ein Zollhaus, das, wie schon erwähnt, später zugleich als Gasthaus diente; ein herrschaftliches Schloss wurde wohl erst nach 1616 gebaut.8 1742 ging Reichenau an Johann Anton Buol (1710–1771) über, der sich fortan Buol-Schauenstein nannte. Nach seinem Tod erbte sein Neffe Johann Anton Baptista von Buol-Schauenstein (1729–1797) den Besitz. Am 5. März 1792 verkaufte er Schloss und Herrschaft dem bereits erwähnten Handelskonsortium Bavier in Chur.

Über das Motiv dieses Verkaufs gibt es verschiedene Vermutungen. Geldknappheit könnte eine Rolle gespielt haben. Es wird auch gesagt, Buol-Schauenstein habe befürchtet, «einer blinden Volkswut zum Opfer zu fallen, denn die Gedanken der französischen Revolution hatten auch schon in Graubünden Anklang gefunden».9 Solche Behauptungen sind mit Vorsicht aufzunehmen. Gegen eine akute Verschuldung des Schlossherrn spricht der Umstand, dass die Kaufsumme nicht auf einmal bezahlt, sondern, nach einer grösseren Anzahlung, in jährlichen Raten, auf zehn Jahre verteilt, fällig wurde.

Mit ebenso guter Berechtigung lässt sich auf die berufliche und familiäre Situation hinweisen: Buol-Schauenstein, ein Bündner aus Sumvitg, war Churer Domherr und wurde nach Aufgabe des geistlichen Standes österreichischer Gesandter im Freistaat Gemeiner Drei Bünde, ein Amt, das er von seinem Vater übernommen hatte. 1791 verlor er das Vertrauen der Habsburger, wurde im Juli entlassen und sollte durch den österreichischen Beamten Baron Anton von Cronthal ersetzt werden, 10 der aber noch nicht abkömmlich war. Also wurde Buol-Schauenstein Ende 1791 ad interim wieder mit seinem Amt betraut.11 Es ist einleuchtend, dass Wien angesichts des sich abzeichnenden Kriegs mit dem revolutionären Frankreich auf dem geografisch und politisch wichtigen Posten in Bünden einen Diplomaten ohne Loyalitätskonflikte und Eigeninteressen haben wollte.

Buol-Schauenstein, der im Kaufvertrag vom März 1792 noch als «Freiherr von Riet- und Strassberg, Herr von Reichenau und Tamins, kaiserlich-königlicher Kämmerer, wirklicher Geheimer Rat, ausserordentlicher Abgesandter und bevollmächtigter Minister bei der Republik der Drei Bünde» bezeichnet wurde, stand nun ohne Aufgabe und, was für ihn entscheidender war, ohne Macht da. Da er sich im 63. Lebensjahr befand, wollte er sich wohl der Verantwortung als Schloss-, Herrschafts- und Gutsbesitzer entledigen und anderswo ein Rentnerdasein führen. Dazu sollte ihm der Verkauf der Herrschaft verhelfen.

Zu seinem Entschluss, Reichenau zu verlassen, mochte auch der Umstand beigetragen haben, dass seine Ehefrau, eine geborene Gräfin von Sarntheim, und ihre gemeinsame Tochter Anna Maria beide 1791 in Reichenau gestorben waren. Die beiden Söhne – der eine hatte eine geistliche Laufbahn eingeschlagen, der andere stand als Beamter in österreichischen Diensten – waren gewiss nicht gewillt, im Elternhaus zu bleiben und Schuldner ihres Vaters zu werden oder um des Titels willen ein kostspieliges Schloss zu unterhalten, sich mit Verwaltungsaufgaben herumzuschlagen und in dauernden Reibereien mit den Taminsern zu leben, die zwar gern Forderungen stellten, aber ihre Pflichten als Untertanen nur widerwillig erfüllten.

Wie anderswo kam es auch in den Drei Bünden zu wachsenden Spannungen zwischen der adligen Herrschaft und den Gemeinden, die zwar ihre früheren Untertanengebiete waren, aber auf politischer Ebene grosse Macht ausübten, zu Entscheidungen im Gesamtstaat befragt werden mussten und neben dem Referendums- auch ein Initiativrecht besassen. Schon der Begriff Untertanen war für sie eine Beleidigung; er entsprach nicht ihrem Selbstverständnis als Bürger mit einem Mitspracherecht in Bundesfragen und auf höchster politischer Ebene. Dass das Verhältnis zwischen Schloss und Tamins kein einfaches war, zeigt folgendes Beispiel: Für die Inauguration des Thomas Franz Schauenstein im Jahr 1720 einigte man sich darauf, dass die Taminser ihren neuen Herrn als «hochwohledelgeborenen gnädigen Herrn» anzureden hatten und dieser die Obrigkeit von Tamins mit «wohlgeachtete, ehrenfeste, fürsichtige, insonders vielgeehrte Herren, meine lieben Freunde und getreuen Gemeindeleute».12 Es wollte also jeder als Herr bezeichnet werden, auch wenn es nur einen einzigen «Hochwohl-Edelgeborenen» gab.

Die Gemeinden konnten einem ortsansässigen Adligen das Bürgerrecht verwehren, wodurch er nicht einmal in lokalen Angelegenheiten mitbestimmen konnte, und in Gemeindeversammlungen zählte seine Stimme nicht mehr als die jedes einfachen Bürgers, Bauern, Hirten oder Knechts. Wollte der Herr die Unterstützung einer Gemeinde in Anspruch nehmen, etwa für die Wahl in ein Amt, so musste er den Bewohnern einen Zuber, Saum oder gar ein Fuder Wein ausgeben und die Gemeindeoberen mit einem Festessen und grosszügigen Geschenken günstig stimmen. Ohne solche Erkenntlichkeiten verlief kaum eine wichtige Wahl. Die landauf, landab geläufige aktive und passive Bestechung von Gemeindeoberen, Amtsträgern, Richtern und Syndikatoren, die Manipulation der öffentlichen Meinung, Rechtsbeugung, das Frisieren von Zahlen, Ausstreuen falscher Gerüchte, um den politischen Gegner zu schädigen, die geheimen Abkommen, um sich einen Vorteil zu verschaffen, die Entgegennahme und Weiterverteilung von Pensionen einer ausländischen Regierung und anderes mehr bezeichneten die Bündner schlicht als «Praktiken».

Wie begrenzt die Macht einer Herrschaft war, lässt sich anhand der Urkunden der Gemeinde Tamins zeigen: Bei jedem Herrschaftswechsel musste der neue Inhaber, wenn er den Huldigungseid entgegengenommen hatte, der Gemeinde versprechen, sie in ihren Rechten zu schützen. Beide Parteien stützten sich auf einen 1670 vereinbarten Vertrag (Spruchbrief), der unter anderem vorsah, dass auf Gemeindegebiet ohne Einwilligung von Tamins keine neuen Gebäude errichtet werden durften. Den Rechten der Gemeindemitglieder, etwa ihr Vieh im Frühling und Herbst zum Weiden auf Reichenauer Boden zu treiben, standen kaum noch Rechte der Herrschaft gegenüber. So konnte die Herrschaft zwar Vorschläge für die Bestallung eines Beamten oder Pfarrers machen. Ihn zu wählen, oblag aber der Gemeinde. Bei Uneinigkeit wurde ein unparteiisches Schiedsgericht angerufen, dessen Urteil sich beide Seiten beugen mussten.13

Der Rechtshistoriker Peter Liver beurteilt in seinem Aufsatz «Die staatliche Entwicklung im alten Graubünden» das Verhältnis von Herr und Untertanen so: «Die den Untertanen eingeräumten Rechte waren so umfassend, dass man mit Recht gesagt hat, als Privilegien müssten eigentlich nicht diese Rechte der Untertanen, sondern die wenigen Befugnisse der Herrschaft betrachtet werden.»14

Wie wenig Buol-Schauenstein die weitgehend erodierten Herrschaftsrechte noch bedeuteten, zeigt seine einzige Bedingung beim Verkauf der Herrschaft: dass der katholische Gottesdienst im Schloss weiterhin gewährleistet sein müsse. Bei der ausgehandelten Verkaufssumme wird er von dem Churer Speditions- und Handelshaus kaum einen Zuschlag für die einst prestigeträchtige Herrschaft – immerhin durfte man sich als Eigentümer mit einem Adelstitel schmücken – verlangt und erwartet haben. Es waren schwierige Zeiten für adlige Gutsbesitzer, deren Einkünfte hauptsächlich aus der Organisation von Söldnerdiensten und aus Bestechungsgeldern (Pensionen) fremder Mächte geflossen waren: Beide Quellen sprudelten nicht mehr so reichlich wie früher, und so wurde das Geld unter den führenden Bündner Familien knapp, die gern in einem bescheidenen Luxus lebten, ihr Vermögen aber zum grössten Teil in Grundbesitz investiert hatten.

AKTEURE BEIM KAUF DER HERRSCHAFT REICHENAU

Wenn Buol-Schauenstein 1792 mit 133 000 Gulden einen sehr hohen – manche behaupteten: übertrieben hohen – Preis erzielen konnte, so hatten die Käufer ökonomische und allenfalls politische Gründe dafür, die noch erläutert werden müssen. Es muss dem österreichischen Gesandten aber schwer gefallen sein, überhaupt einen Käufer für Schloss und Herrschaft zu finden, denn sonst hätte er sie nicht ausgerechnet an politische Gegner Habsburgs verkauft, an die mit der französischen Revolution offen sympathisierende Familie Bavier in Chur, deren Mitglieder zumeist der fortschrittlichen «Patriotenpartei» angehörten.15

Womöglich hätte Buol-Schauenstein vermögende Interessenten ausserhalb Bündens gefunden; der Verkauf wurde indes nicht öffentlich ausgeschrieben, und vielleicht fürchtete man schon damals einen «Ausverkauf der Heimat» mit unabsehbaren Folgen für das komplizierte Gleichgewicht des politischen und konfessionellen Gefüges. Graubünden – oder eben der Freistaat Gemeiner Drei Bünde – war bis 1803 noch kein Bestandteil, sondern ein zugewandter Ort der Eidgenossenschaft; einzig mit Zürich und Bern gab es einen Staatsvertrag, wobei hauptsächlich zum Stand Zürich starke persönliche und politische Bande bestanden. Leidvolle Erfahrung hatte man im Verlauf der Geschichte mit der Einmischung europäischer Grossmächte – namentlich Österreichs und Frankreichs – in die Bündner Politik gemacht, was aber ehrgeizige und auf reiche Pensionen spekulierende Bündner nicht daran hinderte, sich auf die eine oder andere Seite zu stellen.

Als Vermittler des Verkaufs diente offenbar der Oberländer Arzt und Politiker Georg Anton Vieli (1745–1830) aus Cumbel, 16 ein Katholik und seit 1777 österreichischer Gesandtschaftssekretär und Verwalter der Herrschaft Rhäzüns. Diese war seit 1696 direkt dem Kaiserhaus unterstellt und galt als wichtiger Stützpunkt Österreichs in den Drei Bünden. Vielis Vermittlerrolle liegt auf der Hand, war Buol-Schauenstein doch sein Vorgesetzter und Förderer; zudem beteiligte er sich am Kauf, indem er ein Viertel der Kaufsumme übernahm. Das Churer Speditions- und Handelshaus Simeon und Johann Baptist Bavier übernahm die anderen drei Viertel, wodurch Tscharner, seit 1787 stiller Teilhaber der Firma Bavier, wie Vieli Eigentümer eines Viertels wurde. Für die Abwicklung des Kaufs wurde Ende 1791 die Reichenauer Gesellschaft gegründet.17

Die Firma Bavier oder vielmehr ihre Vorgängerin taucht in der Geschichte des Handelsplatzes Chur im Jahr 1693 als schärfste Konkurrentin des damals bedeutendsten Handelshauses Massner auf, das sie 1701 erstmals überflügelte.18 Simeon Bavier (1664–1726) und sein Bruder Johann (1665–1713), die damaligen Direktoren, können nicht die Gründer der Firma gewesen sein, da sie für den Aufbau eines derartigen Handelshauses noch zu jung gewesen wären. Da solche Firmen in der Regel vom Vater auf den Sohn oder die Söhne übergingen, müssen wir noch mindestens eine Generation zurückgehen, um den eigentlichen Gründer zu finden: Ragett Bavier (1635–1691), Zunftmeister und Kirchenpfleger der Kirche St. Regula, war Vater der beiden Genannten und sechster Sohn des politisch einflussreichen Churer Bürgermeisters Johann Bavier.19 Auf diesen Ragett Bavier weist denn auch die Bezeichnung der Churer Handelshäuser und ihrer Direktoren in der Fronfastenrechnung von Chur zwischen 1692 und 1717 hin.20

Alle Abkömmlinge von Bürgermeister Johann Bavier durften ihrem Nachnamen ein «von» voranstellen, weil der deutsche Kaiser einem ihrer Vorfahren für seine Verdienste 1610 den Adels- und Wappenbrief verliehen hatte. Es war durchaus üblich, dass Bündner Politiker, auch solche, die dem Dienstadel entstammten, sich als Unternehmer oder Teilhaber im wichtigen und lukrativen Transithandel oder beim Erwerb von Ämtern in den Untertanengebieten betätigten. Dank ihres Status und Einflusses waren sie in der Lage, ihre Kontakte spielen zu lassen und die für das Geschäft benötigten Finanzen aufzubringen.

Mit den Söhnen von Simeon Bavier – wieder ein Simeon (1704–1777) und ein Johann Baptista (1695–1771) – erhielt die Firma ihren definitiven Namen. Im März 1792, bei Vertragsabschluss mit Buol-Schauenstein, leiteten ein Sohn und ein Enkel dieses Johann Baptista Bavier, beide gleichen Namens, das Speditions- und Handelshaus Simeon und Johann Baptist Bavier: Johann Baptista Bavier (1730–1802), genannt der Alte oder Älteste, und Johann Baptista Bavier (1749–1814), genannt der Lange oder Jüngere. Die Söhne des alten Johann Baptista standen bereit, die Firma zu übernehmen, so dass diese noch bis 1868 Bestand hatte, dann aber ging sie in Konkurs.21 Spätestens jetzt verschwanden neben den Firmen- auch die Originalakten zur Herrschaft Reichenau, falls sie überhaupt so lange aufbewahrt worden waren. Im Tscharner-Nachlass im Staatsarchiv Graubünden finden sich allein handschriftliche Kopien und Entwürfe.

Das Churer Speditions- und Handelshaus S. und J. B. Bavier trat 1787 ins politische Rampenlicht, als es sich in Konkurrenz zum Handelshaus A. und D. Salis (Nachfolger der Firma Massner) um die Pacht der Landeszölle bewarb. Diese Zölle dienten als eine der wichtigsten Einnahmequellen des Freistaats der Drei Bünde dazu, den Gesamtstaat zu finanzieren. Ursprünglich waren sie in eigener Regie über bezahlte Beamte eingetrieben worden, doch im 18. Jahrhundert ging man dazu über, sie dem Meistbietenden für eine begrenzte Zeit in Pacht zu geben und dann neu auszuschreiben. 1728 gelangte die Zollpacht an das Haus Massner, das durch Heirat an die Familie Salis fiel. Die Firma Bavier machte ihr bereits 1754 die Pacht streitig, die noch aus einem anderen Grund von Bedeutung war: Der Zollpächter war zugleich Bankier des Gesamtstaats, verwaltete das Finanzvermögen, legte es an und zog die Zinsen ein.22

1754 gelang es den Bavier noch nicht, Massner-Salis aus dem Geschäft zu verdrängen, aber 1778 versuchten sie es erneut. Peter von Salis schloss mit den Bavier einen Vertrag, wonach sie die Zollpacht zwar ersteigern, ihm jedoch abtreten sollten. Er werde im Gegenzug darauf hinwirken, dass niemand sie bei der Steigerung überbiete, und ihnen für ihr Engagement eine jährliche Summe entrichten.23 Dass eine solche Bietabsprache die Einkünfte des Staats schädigte, bekümmerte keinen der Beteiligten.

1788 trat die Firma Bavier erneut als Konkurrent auf. In der Person von Ulysses von Salis-Marschlins erhielt sie einen mächtigen Verbündeten. Er grollte seinem Vetter Peter von Salis, weil dieser sich von anderen Männern leiten liess und ihm einen Anteil an den Zolleinnahmen verweigerte. Salis-Marschlins empfahl den Bavier, Tscharner in ihre Interessengemeinschaft um die Zollpacht aufzunehmen, um auf diese Weise die Zustimmung weiterer Hochgerichte und wichtiger Personen zu gewinnen. Je mehr einflussreiche Stimmen ein Bewerber hinter sich hatte, desto grösser war die Chance, die anderen auszustechen. Ausserdem riet Salis-Marschlins, das Gebot für die Pacht zu erhöhen, sei es, um das eigene Gewissen zu beruhigen, sei es, um das abgekartete Spiel nicht auffliegen zu lassen.24 Selbstverständlich fanden derartige Übereinkünfte im Geheimen statt; da aber zahlreiche Männer beteiligt waren und die Abläufe 1794 gerichtlich untersucht wurden, sind wir recht gut darüber informiert.

Für seine Bereitschaft, sich mit dem Speditions- und Handelshaus Bavier auf ein solches Geschäft einzulassen, nannte Tscharner, der Gründer des Seminars Reichenau, im Nachhinein politische Gründe: Er habe gehofft, die Macht der politisch und wirtschaftlich einflussreichsten Familie von Salis durch ein internes Zerwürfnis zu schmälern, Peter von Salis «eine unrechtmässige Bereicherungsquelle zu entreissen» und dem Land einige tausend Gulden zusätzlich zu verschaffen.25 Dass er sich selber habe bereichern wollen, wies er entschieden von sich.

Nachdem er den Handel vorbereitet hatte, war der mächtige Ulysses von Salis-Marschlins klug genug, sich nicht selber an dem Geschäft zu beteiligen. Wegen seines Rufs als ränkereicher Taktiker und Beutemacher hätte die Transaktion Misstrauen erregt, zudem wollte er sein falsches Spiel gegen Peter von Salis nicht an die grosse Glocke hängen. Auch Tscharner glaubte, es sei ein besonders schlauer Schachzug, wenn er sein Interesse nicht auf die Zollpacht beschränkte, sondern sich im September 1788 mit 18 000 Gulden in das Speditions- und Handelshaus S. und J. B. Bavier einkaufte.26 Das schien ein günstiger Einstandspreis zu sein, wenn auch für seine Verhältnisse ein hoher Betrag; dass die beiden Direktoren Johann Baptista Bavier senior und junior ihn bereitwillig als Partner aufnahmen und ihm einen Drittel des Gewinns und der Stimmen versprachen, hätte ihm allerdings zu denken geben müssen.

Tscharner war ein ausgezeichneter Politiker und Diplomat, umfassend gebildet, mit einer Affinität zur Landwirtschaft und Pädagogik, stark an politischen und sozialen Reformen interessiert, mit Landbesitz in Jenins (aus Erbschaft) und Liegenschaften in Chur, aber nur geringen Finanzen versehen.27 Er war zu ehrlich, um sich bestechen zu lassen oder sich unter jene zu reihen, die ihre Stimme und ihren Einfluss ausländischen Mächten verkauften. Er dachte gar nicht daran, sich als Mitdirektor im Handelsgeschäft einzubringen und an den Geschäften teilzunehmen, sondern begnügte sich mit der Position des stillen Teilhabers. Er vertraute auf die Redlichkeit der beiden Bavier, von denen der jüngere mit ihm in Chur die Schule besucht hatte, und hoffte, es werde ihm gelingen, seinen ältesten Sohn Johann Baptista Tscharner, damals neun Jahre alt, fürs Geschäft zu interessieren, «damit er früh in der Schreibstube placiert werde, teils um früh ein eigen Salarium zu ziehen, teils um die Vorteile unsres Hauses allda zu besorgen».28

Im Nachhinein war der Eintritt in die Firma Bavier für Tscharner «wohl der unglücklichste Tag meines Lebens», 29 der ihm nur Ärger gebracht habe. Aber vorerst erhoffte er sich aufgrund der guten Zahlen der Vorjahre eine Verzinsung seiner Investition von fünf Prozent, so dass er seinen Einsatz spätestens in 14 Jahren amortisiert haben würde. Es kam ganz anders.

Damit sind alle Mitglieder der Reichenauer Gesellschaft genannt, bis auf Aloys Jost aus Zizers (1759–1827), der 1791 als Leutnant in einer französischen Gardekompanie diente und 1792 in den Generalstab der revolutionären französischen Südarmee unter General Montesquiou wechselte.30 Er war wie Georg Anton Vieli katholisch und übernahm 1793 von ihm die Hälfte seines Anteils, also einen Achtel der Kaufsumme an der Herrschaft Reichenau.31 Da Buol der Zahlungsfähigkeit von Jost und Vieli misstraute, hafteten die Bavier und Tscharner für die beiden.32 Drei Viertel der Kaufsumme brachte also das Speditions- und Handelshaus Bavier auf, zu gleichen Teilen die beiden Direktoren und Tscharner, das letzte Viertel Georg Anton Vieli und später Aloys Jost. Unterschrieben wurde der Vertrag ausser vom Verkäufer nur von Simeon und J. B. Bavier als Firma und von Vieli.33

Die Herrschaft Reichenau wurde am 5. März 1792 für 131 000 Gulden Churer Valuta gekauft, «mit allen Hoch- und Freiheitsrechten und Rechtsamen über die Gemeinde Tamins und über Reichenau», dem Recht, Münzen zu schlagen, Zölle zu erheben, mit sämtlichem Landbesitz, der sich teils auf Reichenauer, teils auf Taminser und Bonaduzer Boden befand, mit allen Gebäuden und Gärten, Anbauten, den Besitzungen im Farsch, der Kapelle samt Glocke und liturgischen Gegenständen, ferner allem, was zum Garten und zur Landwirtschaft gehörte, dem Hornvieh, Schweinen, Gerätschaften der Meierei und der Viehhaltung, allen Wagen, der Waschküche samt Zubehör und allen Gegenständen ausserhalb des Schlosses für weitere 2000 Gulden. Das Schlossmobiliar bildete eine Ausnahme; Buol-Schauenstein behielt sich vor, es in einem gesonderten Vertrag teilweise oder gesamthaft zu veräussern. Übergabetermin war der 1. Juli.

In einer zweiten Schrift vom gleichen Tag wurde in einem Obligo (einer Schuldschrift) die Bezahlung der Kaufsumme geregelt, für welche die Käufer solidarisch mit ihrem Vermögen hafteten: Vorgesehen war eine erste Zahlung von 18 000 Gulden im Mai 1792 und von 15 000 Gulden Ende Jahr, die übrigen 100 000 Gulden, die zu vier Prozent verzinst werden sollten, waren, verteilt auf zehn Raten, jeweils am 1. Juli, erstmals 1793 und letztmals 1802, fällig. Dieses Dokument unterschrieben neben dem Vertreter der Firma Bavier auch Tscharner als Teilhaber und Vieli als Mitschuldner.34

Wir besitzen von den beiden Verträgen nur Abschriften aus dem Nachlass Tscharners, die er für seinen privaten Gebrauch anfertigte. Man kann aber davon ausgehen, dass diese Kopien vollständig und wortgetreu sind, da es Tscharner bei einer juristischen Angelegenheit auf die Einzelheiten ankommen musste. Allerdings fehlt in der Abschrift des Kaufvertrags eine am Schluss erwähnte nachträgliche Änderung, die sich vielleicht mit dem Einbezug von Aloys Jost als Miteigentümer befasste.

EINTEILUNG DER AUFGABEN UNTER DEN EIGENTÜMERN

Zunächst war man sich nicht schlüssig, wie man die Herrschaft und das Schloss nutzen wollte. Tscharner wollte von Anfang an ein gemischt konfessionelles Schulinternat errichten, 35 und so war es naheliegend, dass man ihn mit dessen Planung, Durchführung und Aufsicht betraute. Damit hatte er in der Firma Bavier, die er in seinen Notizen stets als «Schreibstube» bezeichnete, endlich eine Aufgabe und seinen Platz gefunden. Verwandte und Freunde beglückwünschten ihn zum Kauf der Herrschaft und zu seinem Plan, eine Schule einzurichten, wenn auch zuweilen Skepsis über den zu hohen Preis erkennbar und die Warnung ausgesprochen wurde, dass eine solche Schule kaum Gewinn abwerfen und nur eine kluge Nutzung der anderen Teile der Herrschaft die Ausgaben decken könne.36

Tscharner jedoch, beflügelt von seiner Idee, hatte überall herumerzählt und seine beiden Kompagnons und sich selber davon überzeugt, wie vorteilhaft der Kauf der Herrschaft sei, 37 und dass man von der Schule Einnahmen von 3000 Gulden zu erwarten habe, ganz abgesehen von ihrem sonstigen Nutzen.38 Auch seine Familie beruhigte er, dass er mit seiner Beteiligung an Reichenau kein Risiko eingehe: «Das Effect ist vortrefflich und kann sicher auf einen Ertrag von 8–10 procento gebracht werden, wenn die Geschäfte richtig abgeteilt, mit Eifer betrieben, und in der Societät Einigkeit und Wahrsamkeit beibehalten wird. Die Convenienz unseres Hauses könnte darin bestehen, in Folge der Zeit dieses Effect ganz oder grösstenteils an sich zu ziehen. Mehrere Kinder könnten da ihr sicheres Brod finden.»39

Johann Baptista Bavier der Ältere, der die Spedition in Chur führte, also das Transportgeschäft, und sich nach Aussagen Tscharners um nichts sonst kümmerte, hatte keine Einwände gegen die Schule, ja er unterstützte die Idee sogar und platzierte im Laufe der Zeit zwei Söhne darin. Das Schloss mit seinen drei Stockwerken und dem ausgedehnten Seitenflügel bot reichlich Platz für ein Internat, selbst wenn man das Erdgeschoss für die Firma und den Warenbetrieb benötigte. Der jüngere Bavier dachte nüchterner, sprach sich aber nicht dagegen aus, insofern und solange die Schule ihre Kosten deckte und man der Reichenauer Gesellschaft Miete für die Räumlichkeiten bezahlte.

Am 3. Juli 1792, zwei Tage nach Übergabe des Objekts, regelten die vier neuen Eigentümer die Organisation und Pflichten in einem detaillierten Dokument, das sie als Fundamentalsatzung und Erbvertrag bezeichneten, weil es auch nach dem Tod oder Austritt eines Gesellschafters seine Gültigkeit behalten sollte.40 Die vier bildeten einen Herrschaftsrat, der sich einmal im Monat in der Ratsstube des Schlosses treffen sollte, um die anstehenden Geschäfte zu beraten und Entschlüsse zu fassen, die gültig wurden, wenn eine Mehrheit zustimmte. Bei Gleichstand der Stimmen entschied das Los. Johann Baptista Bavier der Ältere hatte den Vorsitz; Tscharner als der Jüngste führte das Protokoll.

Für die Aufgaben wurden drei Departemente gebildet, die von den Eigentümern unentgeltlich geleitet werden sollten. Johann Baptista der Ältere wurde davon ausgenommen, weil er weder Lust noch Interesse verspürte, sich mit Reichenau zu befassen. Dem ersten Departement oblag die Verwaltung der Herrschaft, des Schlosses, der Landwirtschaft und des Gasthauses. Der Verwalter war auch zuständig für die Ausübung der Herrschaft und für juristische Fragen, wozu er Instruktionen und eine Beglaubigung mit einem noch zu kreierenden Siegel erhielt. Dieses Amt übernahm zunächst Vieli, der es schon in der Herrschaft Rhäzüns ausgeübt hatte. Als er im Juni 1792 von Baron Cronthal wieder als Verwalter von Rhäzüns eingesetzt wurde, folgte auf ihn Aloys Jost.

Das zweite Departement war jenes des Handelsdirektors, der den Brückenzoll, die Spedition, das Fuhrwesen und den Handel leitete. Eigentlich hätte Johann Baptista Bavier der Jüngere diese Funktion wahrnehmen sollen, aber da er als Chef die Firma in Chur leitete, konnte er nur selten in Reichenau anwesend sein und schickte einen Beauftragten (Kommis) in die dortige Schreibstube. Als Angestellter erhielt dieser, anders als die Direktoren, ein Gehalt. Er war sicherlich nicht im gleichen Mass am Erfolg interessiert wie die vier Eigentümer und konnte seine Entscheidungen nur mit Anweisungen aus Chur treffen. Das warf verschiedene Probleme auf, etwa in der Frage, ob ihm die Direktoren der beiden anderen Departemente Weisungen erteilen dürften oder nicht. Zunächst war Johann Jakob Castelli in dieser Tätigkeit; im Mai 1796 übernahm Simeon Bavier, ein Sohn von Johann Baptista dem Älteren, das Amt.41 Schon früher hatte Simeon Bavier vertretungsweise die Verwaltung der Herrschaft geführt und Instruktionen für die Wirtschaft und die Aufsicht des Seminars erhalten.42

Das auf seine Person zugeschnittene dritte Departement leitete Tscharner.43 Er war zugleich Finanzinspektor der Reichenauer Gesellschaft und Kurator der Schule, hatte Bilanz zu führen, die Verträge mit Angestellten auszufertigen und war zuständig für die Schlosskapelle, für die Fisch- und Jagdrechte und führte die verschiedenen Geschäftsbücher der Herrschaft, die leider allesamt fehlen: das Goldene und Geschlechterbuch mit den Namen der Eigentümer und ihrer männlichen Nachfolger, das Urbar aller Liegenschaften und das Archiv, in dem die Akten und Verträge aufbewahrt wurden, in einem feuerfesten Gewölbe, das nur von jeweils zwei Eigentümern mit ihren Schlüsseln gleichzeitig geöffnet werden konnte.

Man kann sich die von Tscharner vorgeschlagenen Aktenbände nicht prachtvoll genug vorstellen, wie überhaupt viel Wert auf zeremonielle Aspekte gelegt wurde. Tscharner entwarf ein grosses und ein kleines Herrschaftssiegel und die Ausstattung des Goldenen Buches: «Kann in Folio in rotem Saffian mit göldenem Schnitt, von feinem hellen dicken Schreibpapier sein […]. Titel in generali:

Göldenes Buch
der Gesammtherrschafft von
Reichenau und Damins
errichtet 1793 d. …»44

Zum Einstieg in seine Tätigkeit vertiefte sich Tscharner in die alten Urkunden seit 1472, um die verbrieften Rechte und Pflichten der Herrschaft festzuhalten und daraus ein neues Urbar zu erstellen.45 Wichtig war es, die räumliche Ausdehnung der Herrschaftsrechte zu erfassen: dem Kunkelserbach nach aufwärts bis zum mittleren schwarzen grossen Stein unter der Vättiserbrücke, der Höhe nach hinauf bis zum Calandagrat, dem höchsten Grat nach hinein bis zur Felsberger Alp, dem Rosstobel nach hinunter und von der Vättiserbrücke einwärts bis zum Calfeisengletscher Sardona, «so dass, was diesseits durch inner dem Bach [liegt], unser ist».46 Genauer liess sich das Gebiet offenbar nicht beschreiben.

Eine Skizze, in der Tscharner die aktuellen Grundstücke und Gebäude von Reichenau eintrug, sollte den Überblick erleichtern.

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2 — Nach der Übernahme der Herrschaft Reichenau machte Tscharner eine Bestandesaufnahme aller Besitzungen und Rechte. Hier eine erste Skizze der Grundstücke und Gebäude mit ihrem ungefähren Schätzwert.

Als Leiter des Finanzwesens hatte sich Tscharner mit der Erschliessung neuer Tätigkeitsbereiche zu befassen, die für die Herrschaft «von einigem neuen Vorteil» sein und als Geldquelle dienen konnten. Erwähnt wurden neben der Erziehungsanstalt die Inbetriebnahme stillgelegter Bergwerke oder das Münzregal, das immer noch ein verbrieftes Recht der Herrschaft war, obwohl es schon lange nicht mehr genutzt wurde.47 Der Kreativität Tscharners waren keine Grenzen gesetzt, und noch Jahrzehnte später, als er seinen Anteil an der Firma Bavier und der Herrschaft Reichenau längst verkauft hatte, entwarf er Pläne, was daraus hätte werden oder was man aus ihr noch hätte machen können, um einen grösseren Vorteil aus ihrem Besitz zu ziehen.48

Wie alle anderen Direktoren hatte auch Tscharner nur ein Vorschlagsrecht und musste die Treffen des Herrschaftsrats abwarten oder eine ausserordentliche Sitzung einberufen, wenn eine Entscheidung anstand. Das war ein schwerfälliges Prozedere, wenn Entschlüsse rasch gefällt werden mussten. Wenn die beiden Bavier, die sich fast nur in Chur aufhielten, in einer Sache miteinander übereinstimmten, Tscharner aber nicht damit einverstanden war, so kam im besten Fall ein Patt zustande, falls Tscharner Vieli oder später Jost auf seine Seite ziehen konnte. Eine Mehrheit war nicht zu erwarten, solange die Kosten den kommerziellen Nutzen überwogen, und einen Losentscheid zu erzwingen schuf eine unmögliche Situation: Man konnte doch einen Entscheid von grösserer Tragweite nicht dem Zufall überlassen.

Da die Bavier hauptsächlich ein geschäftliches Interesse an der Unternehmung oder «Entreprise» hatten, wie sie die Investition Reichenau auch nannten, gab es für Tscharner letztlich nur die Alternative, in der Opposition zu verharren oder sich das Einverständnis der beiden Bavier durch Einlenken in anderen Punkten zu erkaufen, falls er sie nicht von den Gewinnaussichten seiner Idee zu überzeugen vermochte. Auf keinen Fall durfte er die beiden Kaufleute verstimmen, wenn er etwas erreichen wollte.

Wie schon als stiller Teilhaber der Speditions- und Handelsunternehmung war Tscharner auch in Reichenau in einer unterlegenen Position, und es ist ihm hoch anzurechnen, dass er sich mit so grossem Eifer und Engagement an die Errichtung des Seminars machte, die Leitung übernahm und sie trotz wachsendem Druck der Bavier und politischer Feinde beibehielt. In seinen «Reichenauer Notanda», die eine Hauptquelle für unsere Kenntnis des Seminars sind, hielt er in Stichworten seine hauptsächlichsten Ziele als Direktor des dritten Departements fest. Daraus geht hervor, dass er sich viele Überlegungen über die zukünftige Gestaltung der Herrschaft machte, so etwa über die Einrichtung einer Grundschule für Taminser und Reichenauer Kinder, sofern sie nicht das Seminar besuchten oder noch zu jung dafür waren, oder die Errichtung einer Armen- und einer Kreditanstalt.49

Tscharner verband mit der Herrschaft Reichenau vorab ideelle Absichten, wollte Bildungs-, soziale und kulturelle Institutionen errichten, wie er sie auch für Chur gefordert und teilweise umgesetzt hatte.50 In Chur war er Mitglied des Schulrats und bis 1786 Schulpräsident gewesen, 1786 Gründer der Armenanstalt und bis 1794 deren Präsident. Freilich hatten solche Pläne in Reichenau und Tamins wenig Aussicht auf Erfolg. Aber Tscharner war Sozialreformer aus Leidenschaft, und wenn er soziale Not oder schlechte Schulen sah, so machte er sich prinzipielle Gedanken, wie dem abzuhelfen sei. Schon in Jenins, wo er einen grösseren Landbesitz besass und für seine Söhne und Bekannte eine Familienschule gegründet hatte, stellte er Überlegungen an, sie auch Kindern aus dem Dorf zugänglich zu machen, falls die Gemeinde sich daran finanziell beteiligen würde.

INVENTUR

Tscharner, als Mann vor Ort, zuständig für Urbar und Archiv, Herr über alle Urkunden mit Verträgen mit dem Oberen (oder Grauen) Bund und den Gemeinden Tamins, Ems, Bonaduz und Felsberg, den Angestellten, Lehrern und anderen, 5152