IFSG leicht gemacht
Das Märchen von der Ansteckung –
Infektionskrankheiten nach dem IFSG leichter lernen in Geschichtenform
Georgia Fröhling
IFSG leicht gemacht
Das Märchen von der Ansteckung – Infektionskrankheiten nach dem IFSG leichter lernen in Geschichtenform
Autorin: Georgia Fröhling
ISBN 978-3-934982-91-8
2. korrigierte Auflage 2015
© Libellen-Verlag • Leverkusen
Covergrafik: schlicht [design], Nicole Schlicht
Covergestaltung: Bremer MedienDesign, Stephan Bremer
Illustrationen: Georgia Fröhling
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Es ist jetzt zehn Jahre her, dass ich mein Buch „IFSG leicht gemacht“ als Book-on-Demand aufgelegt habe, mehr zum Spaß und aus Trotz – niemand wollte es verlegen – als um große Verkaufszahlen zu erreichen. Um so mehr wundert mich, dass sich das Buch bis jetzt fast 6.000 mal verkauft hat, ohne dass mich jemand kennt und ohne Werbung. Ich finde das ganz großartig und bedanke mich bei allen, die mein Buch trotzdem gekauft haben.
Das Thema IFSG scheint also bei angehenden Heilpraktikern immer noch aktuell zu sein, und deswegen habe ich beschlossen, es zu überarbeiten. Nach wie vor ist das IFSG und die damit verbundenen Krankheiten ein sehr wichtiger Punkt in der Heilpraktikerprüfung, vor allem in der mündlichen.
Ganz zu Beginn unserer Ausbildung sollten wir im Rahmen eines Seminars zum Thema „Wie lerne ich es, zu Lernen?“ eine kleine Geschichte zur Symptomatik der Digitalisintoxikation schreiben, die mir zu diesem Zeitpunkt völlig unbekannt war. Wir wälzten also die Literatur und legten los, und so entstand die Geschichte von einem kleinen Hasen, der im Wald zu viele Fingerhutpflanzen gefressen hatte und nun an Farben sehen, Kopfschmerzen und all den Symptomen litt, die eine Vergiftung mit Digitalis nun mal so mit sich bringt. Die Idee, Krankheiten in Form von Märchen oder Geschichten darzustellen, gefiel mir sehr gut, denn die Geschichten blieben mir erstaunlich lange und klar im Gedächtnis.
Während des Repetitoriums zur Prüfung dachte ich mir für eine Kollegin, die sich beim besten Willen den Botulismus nicht merken konnte, eine kleine Anekdote von einem Junggesellen aus, der sich eine selbst gemachte Wurstkonserve mit seinem Hamster teilt und davon krank wird. Sie war ganz begeistert und schwor, den Botulismus so schnell nicht wieder zu vergessen.
Unsere Dozentin und meine Freundin Bettina Seewald, bei der ich mich an dieser Stelle herzlich für den Gedankenanstoß bedanke, fragte, wieso ich nicht mein Talent, medizinische Fakten in Geschichten zu verwandeln, für mich arbeiten lasse, und das Resultat ist dieses Buch.
Ich hoffe also immer noch, dass ich vielen zukünftigen Kolleginnen und Kollegen damit das Lernen der Infektionskrankheiten nach dem IFSG etwas angenehmer gestaltet habe.
Die medizinischen Fakten in den Tabellen habe ich folgenden Fachbüchern entnommen:
-Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 264. Auflage; de Gruyter, Berlin 2013
-Kuhn: Lehrbuch für Heilpraktiker; de Gruyter, Berlin, New York 1999
-Herold: Innere Medizin; Ausgabe 2014, Köln 2014
Georgia Fröhling, Dezember 2014
Für das bessere Verständnis der Tabellen:
DEF = Definition
E = Erreger
IKM = Inkubationsmodus
IKZ = Inkubationszeit
SYM = Symptome
KOM = Komplikationen
PAT = Pathologie
THE = Therapie
IMPF = Impfung
SPEC = Special
(1) Namentlich ist zu melden:
1. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
a)Botulismus
b)Cholera
c)Diphtherie
d)humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
e)akuter Virushepatitis
f)enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)
g)virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
h)Masern
i)Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
j)Milzbrand
k)Mumps
l)Pertussis
m)Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
n)Pest
o)Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
p)Tollwut
q)Typhus abdominalis/Paratyphus
r)Varizellen
(1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen:
1)Adenoviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im Konjunktivalabstrich
2)Bacillus anthracis
3)Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis
4)Borrelia recurrentis
5)Brucella sp.
6)Campylobacter sp., darmpathogen
7)Chlamydia psittaci
8)Clostridium botulinum oder Toxinnachweis
9)Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend
10)Coxiella burnetii
11)Humanpathogene Cryptosporidium sp.
12)Ebolavirus
13)a) Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC)
b) Escherichia coli, sonstige darmpathogene Stämme
14)Francisella tularensis
15)FSME-Virus
16)Gelbfiebervirus
17)Giardia lamblia
18)Haemophilus influenzae; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor oder Blut
19)Hantaviren
20)Hepatitis-A-Virus
21)Hepatitis-B-Virus
22)Hepatitis-C-Virus; Meldepflicht für alle Nachweise, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt
23)Hepatitis-D-Virus
24)Hepatitis-E-Virus
25)Influenzaviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis
26)Lassavirus
27)Legionella sp.
28)Humanpathogene Leptospira sp.
29)Listeria monocytogenes; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut, Liquor oder anderen normalerweise sterilen Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen
30)Marburgvirus
31)Masernvirus
32)Mumpsvirus
33)Mycobacterium leprae
34)Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis; Meldepflicht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum
35)Neisseria meningitidis; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten
36)Norwalk-ähnliches Virus; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl
37)Poliovirus
38)Rabiesvirus
39)Rickettsia prowazekii
40)Rotavirus
41)Rubella
42)Salmonella Paratyphi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
43)Salmonella Typhi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
44)Salmonella, sonstige
45)Shigella sp.
46)Trichinella spiralis
47)Varicella-Zoster-Virus
48)Vibrio cholerae O 1 und O 139
49)Yersinia enterocolitica, darmpathogen
50)Yersinia pestis
51)Andere Erreger hämorrhagischer Fieber
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und Abs. 4, § 9, Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(2) Namentlich sind in dieser Vorschrift nicht genannte Krankheitserreger zu melden, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 9 Abs. 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(3) Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden:
1.Treponema pallidum
2.HIV
3.Echinococcus sp.
4.Plasmodium sp.
5.Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4 Satz 1 zu erfolgen.
Riq - eigentliche Enrique - und Wiebke hatten viel zu tun. Schon in drei Wochen sollte die Wohnung geräumt und ihre gesamte Habe in dem gemütlichen Häuschen am Stadtrand sein. Sie waren fleißig gewesen, hatten getragen und entrümpelt, verkauft und verschenkt, und waren hochzufrieden mit sich und der Welt, bis Riq anmerkte, dass da ja noch der Speicher sei. Oh je, der Speicher! Er war schon voll gewesen, als sie in die große Dachgeschosswohnung in Bilk eingezogen waren. Sie fanden kistenweise Kacheln - der Vorgänger war Klempner gewesen - und haufenweise alte Kartons, und auch einen Karton mit mazedonischem Qualitätswein, der schon elf Jahre abgelaufen gewesen war, als sie einzogen.
Wiebke, praktisch wie immer, krempelte die Ärmel hoch. „Ok, mein Liebster, dann müssen wir eben den Speicher auch noch aufräumen.“ Sie schafften noch einmal eine gefühlte Wohnungsladung voller Dinge fort, die niemand mehr benötigte: Eine Hantelbank ohne Hanteln, einen alten Kleiderschrank, vier Hasenkäfige, deren Bewohner schon seit längerem unter der Erde weilten, Kartons, Altkleidersäcke und vieles mehr. Als Wiebke schwungvoll einen alten Eimer aus einer dunklen Ecke zog, erschrak sie. Darin lag eine tote Maus, die so flach war, dass sie auch als Aufkleber hätte durchgehen können. „Iiih“, rief sie und warf die Maus aus dem Dachfenster, und Riq antwortete lakonisch: „Wo eine Maus ist, da sind auch zehn.“ „Ist wohl wieder ein Sprichwort deiner mexikanischen Großmutter, wie?“, lachte Wiebke und nahm sich einen Besen. Sie fegte und fegte, und zwei Tage vor dem Umzugstermin war tatsächlich auch der Speicher leer und besenrein.
Kaum waren sie umgezogen, sie saßen noch zwischen den Kartons, köpfte Enrique eine Flasche Sekt, um auf ihr erstes eigenes Häuschen anzustoßen, doch Wiebke war gar nicht nach feiern zumute. „Mir ist kalt und übel“, sagte sie missmutig, „und Bauchschmerzen habe ich auch.“ Wie zur Untermauerung ihres Kommentars erbrach sie sich in den Eimer, der Wochen zuvor die Mäuseleiche enthalten hatte. Zuerst freute sich Riq still, weil er dachte, sie sei schwanger, aber schon drei Tage später hatte Wiebke so starke Nierenschmerzen, dass sie nicht mehr wusste, ob sie liegen oder sitzen, lachen oder weinen sollte. Er fuhr sie zum Arzt, der zum Glück in der Peripherie angesiedelt war und ein wenig Zeit hatte. Die Anamnese führte nach einigem Hin und Her zu dem mäuseverseuchten Speicher. „Oje“, rief der Arzt, „das ist eine Infektion mit dem Hantavirus.“ „Und nun?“, meinte Wiebke und hielt sich an Riq fest, weil ihr schwindelig war.
„Und nun legen Sie sich ins Bett und trinken viel. Wenn die Nierenschmerzen schlimmer werden, müssen Sie ins Krankenhaus.“
Das war zum Glück nicht erforderlich, und Wiebke war schon zwei Wochen später wieder einigermaßen fit. Dem fiesen alten Vermieter sagten sie nichts von dem mäusekotverseuchten Speicher. Er wollte die Kaution nicht herausrücken, und das glückliche Pärchen hoffte inständig, dass ihm der Speicher nicht sauber genug war und er beherzt zum Besen griff.
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§ 7 | Hantavirus |
E | Hantavirus (Gruppe der Bunyaviridae; in Europa hauptsächlich das Puumala-Virus,(Nephrotica epidemica; Prognose günstig);seltener der Serotyp Dobrava (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom = HFRS) oder Sin Nombre-Virus bzw. Andes-Virus (kardiopulmonales Syndrom (HCPS)) |
DEF | Virusinfektion mit Durchfall und Nierenbeteiligung |
IKM | Ausscheidungen infizierter Mäuse und Ratten, die mit Stäuben aufgewirbelt und eingeatmet werden |
IKZ | 2 - 4 Wochen |
SYM | HFRS: Dreiphasiger Krankheitsverlauf: 1.Plötzlicher Beginn mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Muskelschmerzen, evtl. Konjunktivitis und Gesichtserythem 2.Schmerzen im LWS- und Bauchbereich, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall 3.Nierenentzündung mit starker Proteinurie, Mikrohämaturie, Oligurie HCPS: Fieber, Myalgien, Übelkeit, Abdominalbeschwerden, Reizhusten, interstizielles Lungenödem, hämorrhagische Pneumonie |
KOM | HFRS verläuft deutlich schwerer als die Nephropatica epidemica. Thrombopenie, Petechien, Blutungen, Schock, Lungenödem, Nierenversagen |
THE | Antivirale Therapie wird versucht, eher werden die Komplikationen behandelt |
IMPF | Nein |