Details

Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Zusammenarbeit mit dem Familiengericht gemäß FamFG


Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Zusammenarbeit mit dem Familiengericht gemäß FamFG

Ein Beitrag aus dem Handbuch Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, 4. Auflage
4. überarbeitete Auflage

von: Wolfgang Rüting

CHF 15.00

Verlag: Ernst Reinhardt Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 23.10.2023
ISBN/EAN: 9783497618422
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 12

DRM-geschütztes eBook, Sie benötigen z.B. Adobe Digital Editions und eine Adobe ID zum Lesen.

Beschreibungen

Formen familialer Lebensgestaltungen sind nicht statisch. Die gesellschaftlichen Prozesse haben ein sehr heterogenes und wechselhaftes Bild von Familie produziert. Familiale Lebensgemeinschaften bestehen nicht mehr nur ein Leben lang. Zyklen unterschiedlicher Partnerschaften und Familienkonstellationen wechseln sich im Lebensverlauf von Menschen ab. Die sich hieraus ergebenden Bedarfslagen sind von der Jugendhilfe offensiv aufzugreifen. Ihnen ist leistungsorientiert zu begegnen. Für Kinder und Jugendliche, die in Familienkonstellationen mit Trennung und Scheidung aufwachsen, kann dies mit der Anforderung einhergehen, wechselnde Beziehungserfahrungen und innerfamiliäre Konflikte bewältigen zu müssen. Dies spitzt sich insbesondere dann zu, wenn der Trennungs- und Scheidungskonflikt eskaliert oder sich chronifiziert. Gleichwohl ist das Ereignis Trennung und Scheidung nicht per se eine "Katastrophe". Die Normalität dieses Ereignisses ist stets zu betonen. Beim sozialpädagogischen Umgang mit diesem Phänomen geht es nicht um Defizitvermeidung, sondern um die Hilfe zur Bewältigung und zum Umlernen in krisenhaften Lebensphasen. Die Jugendhilfe trägt mit geeigneten Beratungsund Unterstützungsangeboten dazu bei, Familien in dieser Lebensphase früh zu erreichen. Beratung und Unterstützung in Fragen der Trennung und Scheidung erlangt damit den Status einer frühen Hilfe. Niedrigschwellige Informations- und Kontaktmöglichkeiten sowie entsprechende Beratungsangebote müssen regional im Kontext der sozialen Infrastruktur vorhanden sein. Ein Qualitätsmerkmal ist dabei die Trägervielfalt mit Blick auf Konzepte und Angebotsdifferenzierung. Das Ereignis Trennung und Scheidung einer Familie steht oftmals in einem engen Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Familiengericht. Der ASD hat in diesem Zusammenhang weitergehende Beratungs- und Unterstützungspflichten, sowohl mit Blick auf die betroffenen Familien als auch auf das Familiengericht. Dies setzt die Aneignung fundierter Kenntnisse des Familienverfahrensrechtes (FamFG) und dessen Anwendung durch den ASD voraus. Der ASD leistet gegenüber dem Familiengericht keine "untergeordnete Zuarbeit". Familiengericht und ASD begegnen sich im Verfahren "auf Augenhöhe". Dabei erbringt der ASD eine wichtige Unterstützungsleistung für das Gericht, die im Kontext des FamFG als sozialpädagogische Kompetenz ausdrücklich erwartet wird. Hierdurch wird das Gericht in Kindschaftssachen befähigt, die Situation des Kindes umfassend zu beurteilen. Ferner basieren darauf die Vermittlungsbemühungen des Gerichts in der Auseinandersetzung mit den betroffenen Eltern, am Ende aber auch eine fundierte Beschlussfassung. Alles in allem erfüllt der ASD damit eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion im Familiengerichtsverfahren. Der ASD ist wesentlicher Bestandteil oder Netzwerkpartner in der sich im regionalen Zusammenhang generierenden "Verantwortungsgemeinschaft" im familiengerichtlichen Verfahren. Familiengericht und ASD sollten sich dabei als Kristallisationspunkt und Initiatoren dieser Verantwortungsgemeinschaft verstehen. Über den Einzelfall hinaus sind daher Kooperationsbezüge und Professionen übergreifende fachliche Austauschbeziehungen zu initiieren und als dauerhafter Bestandteil der Beratungsinfrastruktur zu pflegen.
Formen familialer Lebensgestaltungen sind nicht statisch. Die gesellschaftlichen Prozesse haben ein sehr heterogenes und wechselhaftes Bild von Familie produziert. Familiale Lebensgemeinschaften bestehen nicht mehr nur ein Leben lang. Zyklen unterschiedlicher Partnerschaften und Familienkonstellationen wechseln sich im Lebensverlauf von Menschen ab. Die sich hieraus ergebenden Bedarfslagen sind von der Jugendhilfe offensiv aufzugreifen. Ihnen ist leistungsorientiert zu begegnen. Für Kinder und Jugendliche, die in Familienkonstellationen mit Trennung und Scheidung aufwachsen, kann dies mit der Anforderung einhergehen, wechselnde Beziehungserfahrungen und innerfamiliäre Konflikte bewältigen zu müssen. Dies spitzt sich insbesondere dann zu, wenn der Trennungs- und Scheidungskonflikt eskaliert oder sich chronifiziert. Gleichwohl ist das Ereignis Trennung und Scheidung nicht per se eine "Katastrophe". Die Normalität dieses Ereignisses ist stets zu betonen. Beim sozialpädagogischen Umgang mit diesem Phänomen geht es nicht um Defizitvermeidung, sondern um die Hilfe zur Bewältigung und zum Umlernen in krisenhaften Lebensphasen. Die Jugendhilfe trägt mit geeigneten Beratungsund Unterstützungsangeboten dazu bei, Familien in dieser Lebensphase früh zu erreichen. Beratung und Unterstützung in Fragen der Trennung und Scheidung erlangt damit den Status einer frühen Hilfe. Niedrigschwellige Informations- und Kontaktmöglichkeiten sowie entsprechende Beratungsangebote müssen regional im Kontext der sozialen Infrastruktur vorhanden sein. Ein Qualitätsmerkmal ist dabei die Trägervielfalt mit Blick auf Konzepte und Angebotsdifferenzierung. Das Ereignis Trennung und Scheidung einer Familie steht oftmals in einem engen Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Familiengericht. Der ASD hat in diesem Zusammenhang weitergehende Beratungs- und Unterstützungspflichten, sowohl mit Blick auf die betroffenen Familien als auch auf das Familiengericht. Dies setzt die Aneignung fundierter Kenntnisse des Familienverfahrensrechtes (FamFG) und dessen Anwendung durch den ASD voraus. Der ASD leistet gegenüber dem Familiengericht keine "untergeordnete Zuarbeit". Familiengericht und ASD begegnen sich im Verfahren "auf Augenhöhe". Dabei erbringt der ASD eine wichtige Unterstützungsleistung für das Gericht, die im Kontext des FamFG als sozialpädagogische Kompetenz ausdrücklich erwartet wird. Hierdurch wird das Gericht in Kindschaftssachen befähigt, die Situation des Kindes umfassend zu beurteilen. Ferner basieren darauf die Vermittlungsbemühungen des Gerichts in der Auseinandersetzung mit den betroffenen Eltern, am Ende aber auch eine fundierte Beschlussfassung. Alles in allem erfüllt der ASD damit eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion im Familiengerichtsverfahren. Der ASD ist wesentlicher Bestandteil oder Netzwerkpartner in der sich im regionalen Zusammenhang generierenden "Verantwortungsgemeinschaft" im familiengerichtlichen Verfahren. Familiengericht und ASD sollten sich dabei als Kristallisationspunkt und Initiatoren dieser Verantwortungsgemeinschaft verstehen. Über den Einzelfall hinaus sind daher Kooperationsbezüge und Professionen übergreifende fachliche Austauschbeziehungen zu initiieren und als dauerhafter Bestandteil der Beratungsinfrastruktur zu pflegen.
Rüting, Wolfgang, Dipl. Soz.-Päd., Supervisor DGSv, Jhrg. 1958, verstorben 12/2019; ehemals Leiter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf.

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